Vorlage - VO-50-BO-25-522

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die aktuell geltende Gefahrenabwehrverordnung zum Führen von Hunden im Amtsbereich Neverin ist vom 25.01.2010.
Die Überlegung besteht darin, diese neu zu beschließen um eine aktuelle Verordnung zu erhalten.

 

Sollten noch weitere gemeindeübergreifende Regelungen eingearbeitet werden, formulieren Sie diese im Beschlusstext.

Wenn diese über die Regelungen in Bezug auf Hunde hinausgehen, bitte auch die Bezeichnung der Verordnung anpassen.

 

Nach Beschlussfassung der Verordnung wird diese gem. § 20 Abs. 3 SOG M-V an den Landkreis zur Genehmigung übersandt.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Neverin beschließt die Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Bereich des Amtes Neverin

o in der vorliegenden Fassung

o mit folgenden Ergänzungen:

  ……………

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

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Anlagen

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