Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - VO-50-BO-25-502

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bezeichnung der Baumaßnahme:

Rahmenvertrag zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung

Auszuschreibende Leistung:

Elektroinstallationsarbeiten

Vergabeart:

Freihändige Vergabe

Kostenrahmen: 

200.000,00€

Besonderheiten:

Rahmenvertrag mit 2 jähriger Laufzeit + Option für ein Jahr Verlängerung

Zuschlagskriterien /Gewichtung:

100 % Preis

Einleitung:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

ja

Zuschlag:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

Nein. Die Zuschlagserteilung ist grundsätzlich dem Geschäft der laufenden Verwaltung zuzuordnen.

Stimmberechtigte Gemeinden

Gemäß § 134 Abs. 4 KV-MV: Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Zirzow

 

Die Gemeinden Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Zirzow haben auf Grundlage von § 127 der Kommunalverfasssung Mecklenburg – Vorpommern dem Amt Neverin die Aufgabe übertragen, ein Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung durchzuführen.

Inhalt des Rahmenvertrages werden Leistungen zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung sein. Basierend auf den Durchschnittswerten der vergangenen drei Jahre (2022, 2023, 2024), sind Leistungen beschrieben und finanzielle Ansätze kalkuliert worden, welche den jeweiligen Gemeindehaushalten für das Jahr 2025 planerisch bereits in der Aufwandsplanung zugeführt worden sind.

 

Der Vertrag wird eine Laufzeit von zwei Jahren haben, mit der Option für eine einjährige Verlängerung. Die Beauftragung der Leistungen aus diesem Vertrag kann nur im Auftrag und im Rahmen der finanziellen Mittel der jeweiligen Gemeinde im Rahmen eines Einzelabrufes erfolgen.

 

Der Haushalt des Amtes Neverin wird insofern nicht belastet – finanzielle Auswirkungen für den Amtshaushalt bestehen folglich keine – eine gesonderte Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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