Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - VO-50-BO-25-502
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens
-Abschluss Rahmenvereinbarung für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Verfasser:
- Jungmann, Jan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Neverin
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
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Rahmenvertrag zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung |
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Auszuschreibende Leistung: |
Elektroinstallationsarbeiten |
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Vergabeart: |
Freihändige Vergabe |
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Kostenrahmen: |
200.000,00€ |
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Besonderheiten: |
Rahmenvertrag mit 2 jähriger Laufzeit + Option für ein Jahr Verlängerung |
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Zuschlagskriterien /Gewichtung: |
100 % Preis |
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Einleitung: |
ja |
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Zuschlag: |
Nein. Die Zuschlagserteilung ist grundsätzlich dem Geschäft der laufenden Verwaltung zuzuordnen. |
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Stimmberechtigte Gemeinden |
Gemäß § 134 Abs. 4 KV-MV: Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Zirzow |
Die Gemeinden Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Zirzow haben auf Grundlage von § 127 der Kommunalverfasssung Mecklenburg – Vorpommern dem Amt Neverin die Aufgabe übertragen, ein Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung durchzuführen.
Inhalt des Rahmenvertrages werden Leistungen zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung sein. Basierend auf den Durchschnittswerten der vergangenen drei Jahre (2022, 2023, 2024), sind Leistungen beschrieben und finanzielle Ansätze kalkuliert worden, welche den jeweiligen Gemeindehaushalten für das Jahr 2025 planerisch bereits in der Aufwandsplanung zugeführt worden sind.
Der Vertrag wird eine Laufzeit von zwei Jahren haben, mit der Option für eine einjährige Verlängerung. Die Beauftragung der Leistungen aus diesem Vertrag kann nur im Auftrag und im Rahmen der finanziellen Mittel der jeweiligen Gemeinde im Rahmen eines Einzelabrufes erfolgen.
Der Haushalt des Amtes Neverin wird insofern nicht belastet – finanzielle Auswirkungen für den Amtshaushalt bestehen folglich keine – eine gesonderte Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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x |
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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