Information - I-50-LVB-25-503
Grunddaten
- Betreff:
-
Schriftlicher Verwaltungsbericht (öffentlich)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Amtsausschuss des Amtes Neverin
|
Information
|
|
|
|
03.04.2025
|
Sachverhalt
Schriftlicher Verwaltungsbericht für die Amtsausschusssitzung am 03.04.2025 (öffentlich)
Verwaltungsleitung
- Änderung des Kommunalverfassungsrechts
Es werden weiterhin Probleme bei der Rechtsanwendung der neuen Regelung des § 22 Abs. 4a KV M-V (Auftragsvergaben) festgestellt. Die Zuschlagserteilung (also die Auftragsvergabe nach durchgeführtem Vergabeverfahren) ist danach in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Somit liegt die Zuständigkeit für die Zuschlagsentscheidung (also Auswahl des wirtschaftlichsten Bieters) beim Amt und die Erteilung des Auftrags in der Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Es kommt hierbei immer wieder zu unzulässigen Festlegungen bei der Beschlussfassung (z. B. wenn sich die Gemeindevertretungen die Zuschlagserteilung ausdrücklich vorbehält). Auch die Regelungen in den Hauptsatzungen sind hierzu teilweise nicht mehr zulässig und werden demnächst überarbeitet.
- Das Schriftformerfordernis (also Unterschrift des Bürgermeisters und eines Stellvertreters samt Dienstsiegel) entfällt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Diese können dann mit einfacher Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Damit wird dem bisher bestehenden Medienbruch in dem voll elektronischen Vergabeverfahren begegnet.
- Die amtsangehörigen Gemeinden müssen die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung als Selbstverwaltungsaufgabe auf die Ämter übertragen.
- Organisationsuntersuchung / Musterstellenplan
Das Amt Neverin ist federführend für die Überarbeitung des Musterstellenplans des Landes M-V aus dem Jahr 2015 verantwortlich. Die Fördermittel wurden inzwischen bewilligt und die Leistung an den wirtschaftlichsten Bieter (KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH) vergeben.
Eine vom StGT MV gegründete Lenkungsgruppe hat am 13.03.2025 ihre Arbeit aufgenommen. Am 01.04.2025 findet im Amt Neverin mit verschiedenen Verwaltungen ein erster Workshop statt.
Die Bearbeitung soll bis September 2025 abgeschlossen sein.
Fachbereich Bau und Ordnung
- Abrechnung Feuerwehreinsätze:
- Abrechnungsfähige Einsätze für das Jahr 2020 (28 Fälle) wurden vollständig umgesetzt.
- Beginn Abrechnung Einsätze für 2021 in 2025. Insgesamt 29 Fälle. Derzeit beschieden sind 4 Fälle (Stand: 03.03.2025).
- Gemeinsame kommunale Wärmeplanung für 11 Gemeinden des Amtes Neverin (außer Neddemin):
- Nächster Workshop findet am 09.04.2025 statt. Inhalt Bericht über Zwischenstand kommunale Wärmeplanung, sowie Abstimmung und Bewertung der Umsetzungsmaßnahmen und Darstellung der Zielszenarien.
- Eignungsprüfung ist abgeschlossen. Darstellung von drei Fokusgebieten. Neverin, Neuendorf und Roggenhagen.
- Bestandsanalyse und Potenzialanalyse derzeit in Erarbeitung.
- Fertigstellung und Verabschiedung kommunale Wärmeplanung für erste Sitzung Amtsausschuss nach der parlamentarischen Sommerpause in 09/2025 geplant.
- Transformationsplanung nicht erforderlich.
- Controlling- und Berichtswesen per 31.03.2025:
- Bauleitplanung: 21 laufende Verfahren.
- Hoch- und Tiefbau: 54 laufende Baumaßnahmen.
- Tech. Brandschutz: 12 laufende Anschaffungsverfahren.
- Fördermittelmanagement: 47 laufende Verfahren.
- OWIG-Verfahren 2025: 3 Verfahren wurden eingeleitet.
- Organisation und Struktur:
- Erarbeitung und Aktualisierung Straßenreinigungssatzungen/Winterdienstsatzungen, Gefahrenabwehr VO, Friedhofssatzungen und Grünflächensatzungen für 2025 geplant. Fortschreibung Gefahrenabwehr VO am 03.04.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Amtsbereich Rahmenverträge Baumbewirtschaftung, Straßenunterhaltung und Unterhaltung Straßenbeleuchtungsanlagen: Einleitungsbeschlüsse zur Durchführung der drei Vergabeverfahren am 03.04.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Wissenschaftliche Betrachtung Installation Bauhof ist weiter in Bearbeitung.
- Installation eines Fachaufsichtstools im Rahmen des Vergaberechts erfolgt.
- KI-Basiertes Straßenmanagementtool weiter ausgebaut. Inventarisierung Straßen, Wege, Plätze, Verkehrszeichen, Spielplätze, Badestellen und Friedhöfe abgeschlossen. Offen sind noch Inventarisierung Straßenbeleuchtungsanlagen – 3 Gemeinden abgeschlossen.
- Erweiterung Softwarelösung OWIG-Ware zur digitalen Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren – ruhender Verkehr, sowie allg. OWIG. Somit Zentralisierung aller OWIG-Verfahren seit dem 01.03.2025 im Fachbereich Ordnung. Erweiterung Softwarelösung verknüpft digital und ohne Zeitverlust die Ermittlungen des Außendienstes mit der Bearbeitung der OWIG-Angelegenheit im Backoffice.
- Neugestaltung Vertrag Tierheim Sadekow – siehe Beschlussvorlage am 03.04.2025
- Amtseigene Geschwindigkeitstafel wurde seit dem 01.02.2025 reaktiviert. Ausleihe nun wieder möglich.
- Sachgebiet Krisen- und Katastrophenschutz – vollständige Implementierung im Sachgebiet Ordnung seit dem 01.01.2025 abgeschlossen. Ansprechpartner sind Hr. Siegler und Fr. Rübekeil. Die Verteilung der Krisenstabsgüter ist abgeschlossen. Offen sind noch der Annahmebeschluss Annahme Sachspende Notstromaggregat Amt Neverin – siehe Beschluss am 03.04.2025, sowie die Annahmebeschlüsse Notstromaggregate Gemeinden. Fachbereich ZD stellt derzeit Einspeisungspunkte her – Kosten sind zu verauslagen und werden dann nach Einreichung vom LK MSE erstattet. Lieferung Notstromaggregate für Gemeinden wurde in 03/2025 vollständig abgeschlossen.
- Information für die Bürger über Warntag 2025 am 11.09.2025 wird in diesem Jahr frühzeitig über Amtsblatt, Homepage und Sozial Media kommuniziert.
- Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes:
Aktuelle Meldung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte vom 10.03.2025:
Die Beschlussfassung für die Freigabe des Entwurfs der Teilfortschreibung Wind des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS) durch die Verbandsversammlung kann nicht, wie ursprünglich geplant, am 24. März 2025 erfolgen. Grund dafür sind erneut die notwendigen FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes wurde Ende Februar 2025 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12.09.2024 bekannt (EuGH – C-66/23). Danach sind bei FFH-Verträglichkeitsprüfungen nicht nur die Arten zu prüfen, die in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung als Schutzzweck benannt sind, sondern alle im Gebiet in einer signifikanten Konzentration vorkommenden Arten mit einem europäischen Schutzstatus. Der beauftragte Umweltgutachter und die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes schätzen ein, dass dieses Urteil auch für die Fortschreibung des RREP MS zur Anwendung zu bringen ist. Darüber hinaus hat die oberste Landesplanungsbehörde empfohlen, dass auch die geplanten Vorbehaltsgebiete zur Sicherung von Windenergieflächen für den Flächenbeitragswert von 2,1 % für das Jahr 2032 einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden sollen. Beide Arbeitsschritte, die Untersuchung aller in den Schutzgebieten vorkommenden Arten mit europäischem Schutzstatus sowie die Erarbeitung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen auch für die Vorbehaltsgebiete, werden voraussichtlich einen Zeitraum bis Ende Juli 2025 beanspruchen. Eine diesbezügliche Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung ist daher erst im September 2025 möglich.
Vor diesem Hintergrund wird die 62. öffentliche Verbandsversammlung am 24. März 2025 verschoben. Stattdessen wird vorgesehen am 7. Juli 2025 die nächste Verbandsversammlung (62. Verbandsversammlung) durchzuführen. Zentraler Beratungsgegenstand wird dabei die Änderung der Verbandssatzung bzgl. der Einführung eines Planungsausschusses und der Einführung einer Einwohnerfragestunde sein. Im September 2025 soll die 63. öffentliche Verbandsversammlung stattfinden, welche die Freigabe des Entwurfs der Teilfortschreibung Wind des RREP MS als zentralen Beratungsgegenstand beinhaltet. An beiden Verbandsversammlungen wird außerdem jeweils eine Nachwahl zum Vorsitz (1. stellvertretender Vorsitzender bzw. Vorsitzender) erfolgen. Die Geschäftsstelle wird an dieser Stelle über den genauen Termin der 63. Verbandsversammlung nach abgeschlossener Terminfindung informieren.
(Quelle: https://www.region-seenplatte.de/index.php?object=tx,3148.5&ModID=7&FID=3148.312.1)
- Einführung und Nutzen des Standards XPlanung für Flächenplanungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neverin - Vollvektorisierung von Bauleitplänen in den Standard XPlanung:
- Die Digitalisierung der Bauleitplanung stellt Kommunen vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Datenaustausch, rechtliche Anforderungen und Effizienzsteigerung. Der Standard XPlanung wurde entwickelt, um eine einheitliche, interoperable und rechtssichere Grundlage für die digitale Übermittlung und Verarbeitung von Planungsdaten zu schaffen.
- XPlanung ist ein XML-basierter Standard zur einheitlichen Modellierung und Strukturierung von Planwerken. Er dient der digitalen Abbildung von Bebauungsplänen (B-Plänen), Flächennutzungsplänen (FNP) sowie weiteren Planarten und stellt sicher, dass diese verlustfrei zwischen Softwarelösungen ausgetauscht werden können.
- Die Einführung von XPlanung basiert auf gesetzlichen Vorgaben aus dem Baugesetzbuch (BauGB): § 3, 6a und 10a BauGB.
- Mit dem Standard XPlanung können Kommunen diesen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eine rechtssichere, digitale Bauleitplanung umsetzen.
- Im Rahmen einer landesweiten Fördermaßnahme werden insgesamt 16 wirksame Bebauungspläne der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neverin kostenlos volldigitalisiert.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Fachbereich Finanzen
- Haushaltsplanung 2025
Die Haushaltsplanung ist für das Haushaltsjahr 2025 abgeschlossen.
Der Amtshaushalt ist für das Haushaltsjahr 2025 bekannt gemacht.
Die Haushaltsdurchführung hat für die Gemeinden Neddemin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Blankenhof und Zirzow begonnen. Die Haushalte der Gemeinden Brunn, Neuenkirchen, Wulkenzin und Neverin befinden sich im Genehmigungsverfahren bei der unteren Rechtsaufsicht. Die Haushalte der Gemeinden Woggersin und Beseritz werden in den nächsten Tagen beschlossen.
- Personelle Situation im Fachbereich Finanzen
Die Einarbeitung von Frau Wiedemann für die Nachbesetzung der Stelle Jahresabschlussarbeiten und Anlagenbuchhaltung hat zum 01.04.2025 begonnen, da Frau Köpsel das Amt Neverin zum nächst möglichen Zeitpunkt verlässt.
- Umgang mit Anordnungen
Bitte ordnen Sie als Bürgermeister nur Anordnungen an, die mit dem Status 3 (gelb hinterlegte Nr. 3) in der digitalen Signatur vorhanden sind, damit die Buchungen mit dem Status 3 dann den Status 5 (grün hinterlegte Nr. 5) erhalten und die Anordnungen dann durch die Amtskasse übernommen und überwiesen werden können.
Weiterhin haben wir festgestellt, dass die Anordnungen durch einzelne Bürgermeister immer noch recht schleppend durchgeführt werden. Dadurch können Rechnungen u.a. nicht zur Fälligkeit bezahlt werden und folglich werden Beträge angemahnt. Einhergehend wurde erneut in der Visaprüfung 2024 durch das Rechnungsprüfungsamt der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg festgestellt, dass die Fehlerquote durch die nicht rechtzeitige Überweisung (die zum großen Teil aus der späten Zeichnung des Anordnungsbefugten – hier: Bürgermeister und/oder Stellvertreter) ausschlaggebend und von großer Bedeutung ist.
Ich bitte hier noch einmal dringend um Beachtung, dass Rechnungen mindestens einmal pro Woche angeordnet werden!
- Abarbeitung Jahresabschlüsse in den Gemeinden
Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Zirzow wurde als Einarbeitungsmuster für Frau Spieker genutzt, so dass hier die Erstellung des Jahresabschlusses in Zusammenarbeit mit Frau Köpsel erfolgt und dadurch Ressourcen von Frau Köpsel zur eigenen Aufgabenerfüllung fehlten und die Erstellung der Jahresabschlüsse etwas mehr Zeit in Anspruch genommen haben. Seit dem 12.12.2024 lag der JAB 2020 der Gemeinde Zirzow zur Prüfung vor und wurde am 28.02.25 nach erfolgter erster Prüfung durch das RPA an die Verwaltung zurückgegeben. Die nun abzuarbeitenden Feststellungen bewegen sich im Bereich der Anlagenbuchhaltung, so dass hier noch die Unterstützung von Frau Köpsel erfolgen muss.
Weiterhin liegen die JAB 2020 der Gemeinden Neddemin und Blankenhof zur ersten Prüfung beim RPA Neubrandenburg.
Die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 der Gemeinde Woggersin sowie der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Beseritz sind festgestellt.
Aktuell stellen die Sachbearbeiter die Jahresabschlüsse 2020 der Gemeinden Staven und Sponholz auf.
Die JAB 2020 der Gemeinden Brunn, Neuenkirchen und Zirzow sind nach erfolgter erster Prüfung durch das RPA an die Verwaltung zur Abarbeitung der Feststellungen zurückgegeben.
- Entwicklung der Ausgleichszahlungen nach dem KiFöG
Ab dem 01.01.2025 hat sich eine wesentliche Änderung des § 27 KiföG M-V ergeben, die der Landtag am 29.01.2025 beschlossen hat. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgt demnach die Beteiligung der Gemeinden als kindbezogener Anteil an den KiföG-Entgelten in Höhe von 31 Prozent an den tatsächlichen Platzkosten. Dieses System löst damit die bislang geltende landesweit einheitliche Wohnsitzgemeindepauschale ab. In der Planung 2025 wurden 200 € pro Kind als pauschaler Ansatz berücksichtigt. Wie sich nun die tatsächlichen Platzkosten pro Kind entwickeln kann noch nicht abgesehen werden, da bis zur Endabrechnung März noch die Pauschalbeträge angerechnet werden und dann unterjährig eine Verrechnung erfolgen wird.
In Zukunft werden auch wieder die Gemeinden an der Entgeltverhandlung für die Platzkosten beteiligt, da diese nur mit dem gemeindlichen Einvernehmen festgelegt werden können. Damit soll vor allem auch ein Kostenbewusstsein bei den Beteiligten gefördert werden. Im nächsten Jahr soll eine weitere Novellierung des KiföG M-V erfolgen, in der dann Kostendämpfende Maßnahmen mit aufgenommen werden.
Fachbereich Zentrale Dienste
- Ausstattung kritischer Infrastruktur (z. B. Feuerwehrgerätehäuser) mit (vernetzten, WLAN-fähigen) Rauchmeldern
Auf der 13. Fachberatung Brand- und Katastrophenschutz der Ämter/Gemeinden und Städten des LK MSE wurde das erhöhte Brandrisiko in Feuerwehrgerätehäuser durch den vermehrten Einsatz von akkubetriebenen (Rettungs-)Geräten thematisiert und auf einen Artikel mit einer kostengünstigen Lösung zur frühzeitigen Erkennung von Bränden hingewiesen (https://www.schadenprisma.de/archiv/artikel/8509/). Zusammenfassen lässt sich der Artikel wie folgt: In Feuerwehrhäusern kommt es vermehrt zu Bränden, die durch defekte Akkus beim Laden in Einsatzfahrzeugen entstehen. Da viele Gerätehäuser keine Brandmeldeanlagen besitzen oder deren Installation in Fahrzeugen schwierig und teuer ist, wurde eine kostengünstige Lösung mit Heimrauchmeldern entwickelt. Beim Neubau eines Feuerwehrhauses in Laufach (Gemeinde im Landkreis Aschaffenburg, Bayern) wurde eine Lösung mit Funkrauchmeldern auf Basis des Homematic-IP-Systems implementiert. Diese Melder sind in den Fahrzeugen platziert und erkennen Rauch frühzeitig. Sie sind über Funk mit einer Basisstation vernetzt, die Alarme per E-Mail und SMS an Führungskräfte und Gerätewarte weiterleitet. Das System ist flexibel, da es sich automatisch an- und abmeldet, wenn Fahrzeuge den Empfangsbereich verlassen oder zurückkehren. Gleichzeitig kann dieses System auch in den Gerätehäusern selbst verbaut werden. Kompatibel ist dieses System auch mit weiteren Schutzfunktionen (z. B. Wassermelder, Fensterkontakte zum Einbruchschutz).
Hinsichtlich der Versicherungsbeiträge würde eine Nachrüstung von verschiedenen Warnmeldern aktuell zu keiner Änderung führen.
- Gewährung von Zuwendungen
Bereits im vorangegangenen Verwaltungsbericht wurde auf die rechtlichen Vorschriften bei der Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinden hingewiesen. Da zwischenzeitlich die ersten Zuwendungsanträge (z. T. ohne Benennung des Zuwendungszwecks) eingegangen sind, werden die Bürgermeister erneut gebeten, die Vereine bzw. Vereinsvorsitzenden ebenfalls auf die rechtlichen Vorschriften hinzuweisen. Die betroffenen Antragsteller wurden um Ergänzung der jeweiligen Anträge gebeten.
Gemäß § 43 Abs. 4 KV M-V ist es einer Gemeinde erlaubt, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Zuwendungen an Dritte zur Erfüllung bestimmter Zwecke zu gewähren. Dabei sind neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kommune insbesondere ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln und der Grundsatz der Nachrangigkeit öffentlicher Leistungen zu beachten. Dies bedeutet, dass Zuwendungen nur gewährt werden dürfen, wenn sie zur Erfüllung kommunaler Aufgaben erforderlich sind, vom Zuwendungsempfänger tatsächlich benötigt und zweckentsprechend verwendet werden.
Um den Grundsatz der Subsidiarität zu gewährleisten, muss vor der Vergabe der Zuwendung geprüft werden, ob ein öffentliches Interesse in Form einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (§§ 2 und 3 KV M-V) besteht und ob der Zuwendungsempfänger einen tatsächlichen Bedarf an finanzieller Unterstützung nachweisen kann. Dazu ist ein Antrag des Zuwendungsempfängers erforderlich, in dem der Zweck der Zuwendung erläutert und der Finanzbedarf belegt wird. Nach Abschluss des Zuwendungszwecks oder des Zuwendungszeitraums hat der Zuwendungsempfänger die Verwendung der Mittel gegenüber dem Zuwendungsgeber nachzuweisen und abzurechnen. Dabei muss der Geschäftsvorfall gemäß § 26 GemHVO-Doppik nachvollziehbar dokumentiert und belegt werden.
Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes folgend, wird allen Gemeindevertretungen eine Zuwendungsrichtlinie zur Beschlussfassung vorgeschlagen, um transparente Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen zu schaffen und eine nachvollziehbare Verfahrensweise zu gewährleisten.
- Neuerungen bei Ausweisdokumenten
Seit dem 17.02.2025 erhält der Beantragende eines Personalausweises sofort einen PIN-Brief durch die Kolleginnen des Bürgerservice ausgehändigt. Diese benötigt die beantragende Person, um die Onlinefunktionen seines Personalausweises freizuschalten/ zu nutzen (Online-Ausweis). Somit entfällt seit jeher der Versand von PIN-Briefen durch die Bundesdruckerei an die beantragenden Personen.
Ab 01.05.2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt werden. Ab diesem Zeitpunkt können die Lichtbilder nur noch im Amt Neverin oder bei autorisierten Fotografen erstellt werden. Ausgedruckte Lichtbilder dürfen nicht mehr verwendet werden. Dadurch soll vermieden werden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen.
Außerdem dürfen ab 01.05.2025 gemäß Nummer 6.2.1.1.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes Aufnahmesysteme für die Selbsterfassung von Biometrie (Lichtbild und/oder Fingerabdrücke) nur noch in einem Bereich aufgestellt und betrieben werden, in dem der Lichtbilderfassungsprozess vom Arbeitsplatz eines anwesenden, allgemeinen behördlichen Mitarbeitenden ohne sichtverdeckende Hindernisse beobachtet (nicht dauerhaft) werden kann.
U. a. um dieser Anforderung Folge zu leisten, wurde der Vertrag mit dem Betreiber des aktuell im Foyer des Amtsgebäudes installierten Fotoautomaten zum 30.03.2025 gekündigt. Zur Beschaffung eines zertifizierten Folgegerätes haben wir uns 2024 einer zentralen Ausschreibung der Bundesdruckerei angeschlossen. Wann das Lichtbildaufnahmegerät, welches fest im Büro des Bürgerservice installiert werden muss, geliefert wird und in Betrieb genommen werden kann, ist aktuell jedoch noch nicht endgültig absehbar. Daher haben wir uns entschieden, ab dem 01.04.2025 das Aufnahmesystem biometric Go zu verwenden. Dieses System ermöglicht es uns zum einen, die Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes umzusetzen und gleichzeitig ist dieses System flexibel (nicht ortsfest) einsetzbar, sodass wir diesen Service zukünftig auch im Bürgerservice in Wulkenzin anbieten können. Durch das Serviceangebot der digitalen Lichtbilderfassung entstehen dem Amt Neverin keine Kosten. Die Finanzierung des Angebots erfolgt durch die Nutzer (Kosten je Lichtbild). Die Kosten für die Nutzer belaufen sich zukünftig auf 6,00 €/Lichtbild.
- Nachbereitung Bundestagswahl und Vorbereitung Landratswahl und Bürgermeisterwahl Sponholz
Durch die Bundestagswahl sind Kosten i. H. v. 23.929,04 € (ohne Personalkosten der Beschäftigten) entstanden. 2.675,57 € entfielen auf Ausrüstungsgegenstände in den Wahllokalen (z. B. Wahlkabinen). Gemäß § 50 Bundeswahlgesetz sind 12.853,88 € der verursachten Kosten erstattungsfähig und entsprechend in Rechnung gestellt.
Durch das Land M-V werden die Wahlergebnisse je Gemeinde auf nachfolgender Website präsentiert: https://wahlen.mvnet.de/dateien/ergebnisse.2025/bundestagswahlonlineatlas.html. Da die Wahlberechtigten je Gemeinde nicht um die Wahlberechtigten mit Sperrvermerk (Briefwähler) bereinigt wurden, ist die Wahlbeteiligung in der Präsentation je Gemeinde gering. Einfluss können wir auf die Darstellung nicht nehmen, ein Gespräch mit dem für unseren Wahlkreis zuständigen Kreiswahlleiter hatte keinen Erfolg. Im Amtsbereich Neverin betrug die Wahlbeteiligung kumuliert 89,67% (nicht bereinigt um die nicht abgegebenen Wahlscheine (Briefwähler)).
In Vorbereitung der o. g. Wahlen wurden zwischenzeitlich die Wahlbezirke im Amtsbereich Neverin eingeteilt und an den Kreiswahlleiter übermittelt. Aufgrund der Anzahl an Wahlberechtigten, der stetig steigenden Anzahl der Briefwähler, der immer wiederkehrenden erforderlichen Erklärungen gegenüber der Kreiswahlleitung hinsichtlich der geringen Anzahl an Wahlberechtigten je Wahllokal, der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Wahlbezirksgröße und der Mindestwähler, der erwarteten geringen Wahlbeteiligung, des hohen Aufwands zur Einrichtung/ Bildung der Wahlvorstände in den Wahllokalen (Wahlhelfer, Ausstattung Wahllokale, etc.) und des Mehraufwands in der Gemeindewahlbehörde werden im Amtsbereich 16 Urnenwahlbezirke und ein Briefwahlbezirk gebildet. Somit weisen die Wahlbezirke im Amtsbereich Neverin durchschnittlich 460 Wahlberechtigte auf. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurde in Gemeinden, in denen weniger wahlberechtigte Personen gemeldet sind, weiterhin ein Wahlbezirk gebildet.
Wie bereits bei den Bundestagswahlen praktiziert, sollen die Aufwandsentschädigungen an die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder überwiesen werden, sodass lediglich das Erfrischungsgeld in bar an die Wahlvorstände ausgezahlt wird.
- Bürgerservice in Wulkenzin
Seit dem 04.03.2025 wird das vollständige Leistungsportfolio des Bürgerservice zu folgenden Zeiten im Gemeindezentrum Wulkenzin angeboten: wöchentlich Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr und Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:30 Uhr. Zeitnah wird es ebenfalls möglich sein, BSI zertifizierte biometrische Lichtbilder für Pässe in Wulkenzin aufzunehmen.
Das für den Bürgerservice benötigte Büro wird durch die Gemeinde Wulkenzin bereitgestellt. Der Mietvertrag wird aktuell vorbereitet. Durch die Gemeinde Wulkenzin wurde ein Mietzins (inkl. Betriebskosten) i. H. v. 7,00 €/m² zzgl. Reinigungskosten (10,00 €/wöchentlich) angeboten. Bis dato (Stand: 11.03.2025 (3 Arbeitstage)) werden die Kapazitäten des Leistungsangebots zu ca. 30 - 40 % ausgelastet. In der verbleibenden Arbeitszeit werden durch die im Bürgerservice in Wulkenzin eingesetzte Kollegin neben den wiederkehrenden Tätigkeiten Projektaufgaben erledigt (Aktuell: Kalkulation der Raummieten). Da derzeit noch eine keine Unterlagen (Dokumente, Siegel, PIN-Briefe, etc.) in Wulkenzin verbleiben dürfen, werden sämtliche Unterlagen vor Sprechzeitbeginn in Neverin abgeholt und nach Beendigung des Sprechtages wieder nach Neverin verbracht.
- Update Sitzungsmanagementsoftware (Allris)
In den Monaten 02/25 und 03/25 wurde nunmehr die Möglichkeit geschaffen, Anträge entsprechend §§ 23 Abs. 4 und 29 Abs. 1 KV M-V digital über Allris einzureichen, sodass sich die Gemeindevertretung bzw. der Ausschuss, dem der Einreicher angehört, mit dem Antrag auf der nächstmöglichen Sitzung (unter Berücksichtigung der Ladungsfristen) befassen kann. Der Antrag wird, analog den durch die Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorlagen, als Vorlage in dem entsprechenden Gremium zur Verfügung gestellt.
Zur Vorstellung dieser Funktion sowie zum Austausch von Erfahrungen mit der Beschlussverfolgung soll am 13.05.2025 ein Workshop für die Kommunalpolitiker stattfinden. Allen Kommunalpolitikern geht hierzu gesondert eine Einladung zu.
- Update Erstellung der Informationsbroschüre (2. Auflage)
Zwischenzeitlich konnten für alle Gemeinden Interviewpartner zur Vorstellung der Gemeinden gefunden und die Interviews auch bereits geführt werden. Aufgrund personeller Engpässe beim erstellenden Verlag konnte erst im März 2025 mit der Werbekundenakquise zur Finanzierung der Broschüre begonnen werden. Die Broschüre wird daher voraussichtlich erst im Juli 2025 erscheinen.
- Update Onlinedienstleistungen
Entsprechend dem OZG arbeiten wir gemeinsam mit dem Zweckverband für elektronische Verwaltungen stetig daran, unseren Bürgern ein immer vielfältigeres digitales Angebot zur Verfügung zu stellen. Neben der Verknüpfung eines Kommunikationsweges stellt die Einbettung der Leistungen in die Anwendersoftware eine Schwierigkeit dar.
Nunmehr ist es gelungen, die nächste Leistung online für unsere Bürger verfügbar zu machen: die elektronische Wohnsitzanmeldung (d. h. nach einem Umzug können die Bürger ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung online und kostenlos anmelden. Sie erhalten im Anschluss eine digitale Meldebestätigung und ein Anschreiben der Bundesdruckerei mit dem Adressaufkleber für den Personalausweis).
Neben dem beinahe vollständig online zur Verfügung stehenden Angebot im Bereich Gewerbe und Wohngeld, geht es nun auch im Aufgabenbereich des Einwohnermeldeamtes voran.
Sämtliche verfügbaren Leistungen in unserem Amtsbereich können über das M-V Serviceportal aufgerufen und beantragt werden (https://www.mv-serviceportal.de/).
