Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - EV-50-ZD-25-528
Grunddaten
- Betreff:
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Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - Sanierung Beleuchtung Turnhalle Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Neverin
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
In der Turnhalle in Neverin sind aktuell Niederspannungsleuchtstofflampen verbaut. Seit September 2023 werden keine Leuchstoffröhren mehr produziert und angeboten. Außerdem sind Leuchtstoffröhren nicht energieeffizient.
Vor diesem Hintergrund soll in der Turnhalle Neverin die Beleuchtung auf LED umgerüstet werden. In den Nebenräumen der Turnhalle (Umkleiden), ist eine Umrüstung bereits in den letzten Jahren erfolgt.
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Bezeichnung der Baumaßnahme: |
Sanierung Beleuchtung Turnhalle Neverin |
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Auszuschreibende Leistung: |
Bauleistung |
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Vergabenummer: |
17-B-50-ZD-2025 |
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Vergabeart: |
Verhandlungsvergabe |
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Losweise Vergabe: |
Nein |
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Zulassung von Haupt- und |
Nein |
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Kostenschätzung |
35.000 € brutto |
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Besonderheiten: |
- |
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Zu beteiligende Firmen: |
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Zuschlagskriterien /Gewichtung: |
80 % Preis; 20 % Ausführungstermin |
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Einleitung: |
ja |
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Zuschlag: |
Nein, solange der Planansatz im Haushalt nicht überschritten wird, handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. |
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Finanz. Auswirkung
Die notwendigen finanziellen Mittel stehen im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung. D
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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x |
Ja |
X |
ergebniswirksam |
X |
finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
65.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
35.000,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
21502.5231300 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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