Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - EV-50-ZD-25-526

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezeichnung der Maßnahme:

Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften nach § 7 Abs. 3 BuchPrG

Auszuschreibende Leistung:

Lieferleistung

Vergabenummer:

16-L-50-ZD-2025

Vergabeart:

Verhandlungsvergabe

Kostenrahmen: 

16.572,04 €

Besonderheiten:

Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 43 UVgO) mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet über den Zuschlag das Los.

Zuschlagskriterien /Gewichtung:

Kriterien für den Zuschlag sind Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.

Einleitung:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

ja

Zuschlag:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

Nein, solange der Planansatz im Haushalt nicht überschritten wird handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Einleitung des förmlichen Vergabeverfahrens zur Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026.

 

  

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen finanziellen Mittel sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2025.

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  X   

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

23.000,00 €

Gesamtkosten:

16.572,04 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

21101.5246100

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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