Vorlage - VO-34-BO-25-714

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 01.03.2025 fand die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr in Ihlenfeld statt. Zum Stellv. Wehrführer wurde einstimmig Volker Herklotz gewählt

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Für die Wahl des stellv. Wehrführers wurden zwei Wahlvorschläge form- und fristgerecht eingereicht.

 

Der Kamerad Herklotz verfügt über folgende Ausbildungen: Truppführer, Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr. Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 die Voraussetzung für die Funktion des stellv. Gemeindewehrführers.

 

Der Kamerad Herklotz ist mit Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen stimmt der Wahl des Kameraden Volker Herklotz zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen/Ihlenfeld zu und ernennt den Kameraden Herklotz zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom 01.04.2025 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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