Vorlage - VO-42-BO-25-733

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 31.01.2025 fand die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Wulkenzin statt. Zum stellv. Gemeindewehrführer wurde Jan Foppe gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des stellv. Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Für die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.

 

Der Kamerad Foppe verfügt über folgende Ausbildung: Truppführer. Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nur teilweise die Mindestausbildung für die Funktion des stellv. Gemeindewehrführers. Der Kamerad Foppe verpflichtet sich, die fehlenden Ausbildungen nachzuholen. Den Lehrgang Gruppenführer absolviert der Kamerad Foppe vom 05.05.2025 bis 16.05.2025 Der Kamerad Foppe verpflichtet sich, die fehlende Ausbildung - Leiter einer Feuerwehr -innerhalb der nächsten 2 Jahre nachzuholen.

 

Der Kamerad Jan Foppe ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin stimmt der Wahl des Kameraden Jan Foppe zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wulkenzin zu und ernennt den Kameraden Foppe zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom Tag der Zustimmung für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren (Voraussetzung ist das Bestehen des Gruppenführerlehrgangs).

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein 

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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