Vorlage - VO-42-BO-25-731

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Am 31.01.2025 fand die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr in Wulkenzin statt. Zum Wehrführer wurde einstimmig Dominik Tramp gewählt.

 

Gemäß §12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Für die Wahl des Wehrführers wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.

 

Der Kamerad Tramp verfügt über folgende Ausbildungen: Truppführer, Gruppenführer, Zugführer und Verbandsführer. Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nur teilweise die Mindestausbildung für die Funktion des Gemeindewehrführers. Der Kamerad Tramp verpflichtet sich, die fehlende Ausbildung- Leiter einer Feuerwehr innerhalb der nächsten zwei Jahre nachzuholen.

 

Der Kamerad Tramp ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin stimmt der Wahl des Kameraden Dominik Tramp zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wulkenzin zu und ernennt den Kameraden Tramp zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom 18.03.2025 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.

Der Kamerad Tramp hat innerhalb der nächsten zwei Jahre die fehlende Ausbildung „Leiter einer Feuerwehr“ nachzuholen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...