Vorlage - VO-42-BO-25-730
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche
- Weg am Brandmöllerbarg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Verfasser:
- Jungmann, Jan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanz- und Bauausschuss der Gemeindevertretung Wulkenzin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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18.03.2025
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Sachverhalt
Öffentliche Verkehrsflächen sind gemäß Straßen und Wegegesetz M-V gemäß § 3 und ihrer Verkehrsbedeutung nach Straßengruppen einzuteilen sowie nach § 7 zu Widmen.
Für die Öffentliche Verkehrsflächen „Weg am Brandmöllerbarg“ ist dies bis zum heutigen Tag nicht erfolgt.
Aufgrund der wiederkehrenden Ablagerung von Abfällen soll die Widmung in einem eingeschränkten Umfang erfolgen und auf beiden Seiten des Weges eine Schranke errichtet werden.
Die Schranke soll ein Schloss mit Feuerwehrdreikant erhalten.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Widmung einer
öffentlichen Verkehrsfläche
Gegenstand der Widmung
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1. |
Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Ortsstraße gemäß Lageplan , nachfolgend bezeichnet als: |
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„Weg am Brandmöllerbarg“ |
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2. |
Lage |
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Gemeinde Wulkenzin, Gemarkung Wulkenzin, Flur 5 u.7 mit folgenden Flurstücken. |
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Flurstück Nr.: 77 und 119 Flur 5 – 1 Flur 7 |
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Beginnend an der L27, gemäß Lageplan, in Richtung W bis zum Flurstück 13 Flur 7. |
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3. |
Einstufung |
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Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V als Sonstige öffentliche Straße, hier: „Feldweg und Waldweg“ |
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4. |
Zweckbestimmung |
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Der der verkehrlichen Erschließung und Bewirtschaftung der anliegenden Flurstücke. |
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5. |
Nutzungseinschränkungen |
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Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr |
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Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: nur für An- und Hinterlieger |
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Nutzungszweck: Bewirtschaftung der anliegenden Acker- und Forstflächen |
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in sonstiger Weise: keine Einschränkung |
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6. |
Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht |
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Träger der Straßenbaulast für den Feldweg / den Waldweg ist gemäß |
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Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden. - |
Das Amt Neverin wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung für die Beschilderung „Durchfahrt verboten- Anlieger frei“ VZ 260+VZ 1020-30 sowie die Beschrankung bei der unteren Verkehrsbehörde zu beantragen.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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x |
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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484,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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