Vorlage - VO-35-Fi-24-654

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgte eine Neubewertung der Grundstücke ab 01.01.2025. Auf Grundlage der Selbstauskunft der Eigentümer von Grundstücken wurden vom Finanzamt neue Messbeträge festgesetzt. Diese sogenannte Hauptfestsetzung gilt für den Veranlagungszeitraum 2025-2030.

 

Auf Grundlage der beschlossenen Hebesätze können die Bescheide über die Grund- und Gewerbesteuer versandt werden.

 

Im Jahr 2024 wurden durch die Gemeinde folgende Einnahmen erzielt:

 Grundsteuer A: 13.168,18 €

 Grundsteuer B: 76.973,09 €

   90.141,27 €

 

Bei gleichbleibenden Hebesätzen ergeben sich, auf Grundlage der mitgeteilten neuen Messwerte, folgende Werte für 2025:

 Grundsteuer A: 13.397,98 € (250 %)

 Grundsteuer B: 72.398,56 € (320 %)

   85.796,54 €

 

Bei der Grundsteuer A steigen die Einnahmen um 229,80 €, gleichzeitig sinkt die Einnahme bei der Grundsteuer B um 4.574,53 €.

 

Die Hebesätze müssten wie folgt angepasst werden, um eine annähernde Aufkommensneutralität zu erreichen:

 Grundsteuer A: 245 % (13.130,02 €)

 Grundsteuer B: 340 % (76.923,47 €)

   90.053,49 €

 

Die Auswirkungen für die Bürger können ganz unterschiedlich ausfallen und hängen mit dem Messbetrag zusammen, der auf Grundlage der Selbstauskunft des Eigentümer beim Finanzamt ermittelt wurde.

 


 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzungen der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Neverin mit:

Gleichbleibenden Hebesätzen

 Grundsteuer A:     250 %

 Grundsteuer B:       320 %

 Gewerbesteuer: 280 %

 

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Finanz. Auswirkung

Die gesamten Steuereinnahmen sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2025  

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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