Vorlage - VO-32-ZD-25-590

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Resultat auf vorangegangene Sitzungen soll in der Gemeinde Brunn eine Richtlinie zur Einführung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene eingeführt werden. Durch Herrn Schenk wurde vorgeschlagen, ein Begrüßungsgeld i. H. v. 200,00 € einzuführen.

In den letzten Jahren (2023 und 2024) wurden durchschnittlich 8 Kinder geboren.

In dem Beschluss ist ebenfalls festzulegen, ab welchem Zeitpunkt und unter welchen weiteren Eckdaten ein Begrüßungsgeld ausgezahlt werden soll. Hierzu ist der Beschlussvorlage ein Vorschlag einer Richtlinie beigefügt.

Die Ausreichung des Begrüßungsgeldes ist nur als Überweisung an die Erziehungsberechtigten möglich. Die Übergabe eines Verrechnungsschecks an die Eltern kann nicht erfolgen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt, für alle Neugeborenen ein Begrüßungsgeld einzuführen. Das Begrüßungsgeld in Höhe von 200, 00 € kann für Neugeborene ab dem 01.01.2025 ausgezahlt werden.   

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Finanz. Auswirkung

Die Haushaltsplanung 2025 sieht die Einführung eines Begrüßungsgeldes vor .

 

 

] Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

1.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

11104.5693100

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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