Vorlage - VO-32-BO-25-589
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellungsbeschluss zum Vorhaben "Vorflut Hochwasserschutz Brunn"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Bauausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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04.03.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn hat in ihrer Sitzung am 02.05.2011 den Beschluss zur Durchführung des Vorhabens „Vorflut Hochwasserschutz Brunn“ gefasst.
Mit der Haushaltsplanung 2011 hat die Gemeindevertretung beschlossen, eine Vorflut zum Hochwasserschutz errichten zu wollen, für die schon Planungskosten angefallen sind.
Mangels Fördermittelzusagen und der entsprechenden Eigenmittelabsicherung wurde die Umsetzung dieser investiven Maßnahme nicht weiter Beachtung geschenkt.
Entsprechend des Grundsatzes der Haushaltswahrheit und -klarheit soll ein Haushaltsplan in möglichst großem Umfang die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln.
Mit der aufwandswirksamen Ausbuchung der Anlagen im Bau wird die Ergebnisrechnung der Gemeinde Brunn belastet und sollte damit durch einen Gemeindevertreterbeschluss legitimiert werden. Auch in Hinblick auf die Wertgrenzen, die der Bürgermeister laut Hauptsatzung hat, kann die Entscheidung nicht alleine durch den Bürgermeister erfolgen.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Finanz. Auswirkung
Die Ausbuchung der Anlage im Bau und die damit verbundene Aufwandsbuchung erzeugt im Haushaltsjahr eine Belastung des Ergebnishaushalts in Höhe von 22.495,15 €.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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X |
Ja |
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Ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
55201.5292900 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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