Information - VO-33-ZD-25-224

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Hübner, ist der Finanzausschuss mit einem neuen Mitglied der Gemeindevertretung zu besetzen.

 

Weiterhin ist der Finanzausschuss gemäß beschlossener Hauptsatzung mit einem sachkundigen Einwohner/einer sachkundigen Einwohnerin zu besetzen.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren, welches in § 32a KV M-V geregelt ist. Demnach kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich (alle müssen einverstanden sein) auf die Personen verständigen, mit denen ein Gremium besetzt wird.

Kommt eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande, richtet sich die Zuteilung der Sitze sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander. Bisher wurden keine Fraktionen und Zählgemeinschaften angezeigt, so dass gemäß § 32a Abs. 2 Satz 4 KV M-V alle Gemeindevertreter wie eine Zählgemeinschaft behandelt werden.

Sämtliche Sitze werden daher durch eine Wahl besetzt (§ 32a Abs. 3 Satz 4 KV M-V).

 

Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt (§ 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt.

 

Die folgenden Gemeindevertreter werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl:

…………

…………

…………

 

Ein Antrag auf geheime Wahl wird

 

[  ] nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird.

 

[  ] gestellt. Gemäß der Geschäftsordnung können aus der Mitte der Gemeindevertretung dafür mehrere Stimmzähler (min. zwei) bestimmt werden (§ 9 Geschäftsordnung). Auf dem von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel werden die Namen der Wahlbewerber (Kandidaten) eingetragen und vervielfältigt. Die Wahl erfolgt in einer Wahlkabine o. ä. mit dem dort bereitgelegten Stift.

 

Jeder Gemeindevertreter hat so viele Stimmen, wie Ausschusssitze zu besetzen sind (d. h. hier nur 1 Stimme). Das Wahlergebnis lautet wie folgt:

 

abgegebene Stimmen: ___

ungültige Stimmen: ___

gültige Stimmen:  ___

 

Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:

Name

Anzahl der erreichten Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Demnach ist ……………………. in den Finanzausschuss der Gemeinde Neddemin gewählt und damit benannt worden.

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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