Vorlage - VO-36-Fi-24-547

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgte eine Neubewertung der Grundstücke ab 01.01.2025. Diese sogenannte Hauptfestsetzung gilt für den Veranlagungszeitraum 2025-2030.

Es gibt die Möglichkeit die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde in einer separaten Hebesatzsatzung zu beschließen, wenn die Festlegung der Haushaltssatzung sich verzögert. Auf Grundlage aktueller Hebesätze können die Bescheide über die Grund- und Gewerbesteuer rausgeschickt werden.

 

Im Jahr 2024 wurden durch die Gemeinde folgende Einnahmen erzielt:

 Grundsteuer A: 15.926,40 €

 Grundsteuer B: 76.966,59 €

   92.892,99 €

 

Bei gleichbleibenden Hebesätzen ergeben sich, auf Grundlage der mitgeteilten neuen Messwerte, folgende Werte für 2025:

 Grundsteuer A: 33.536,64 € (300 %)

 Grundsteuer B: 63.761,57 € (380 %)

   97.298,21 €

 

Bei der Grundsteuer A steigt die Einnahme rund 17.600 €, gleichzeitig sinkt die Einnahme bei der Grundsteuer B um rund 13.205,02 €.

 

 

 

 

 

Die Hebesätze müssten wie folgt angepasst werden, um eine annähernde Aufkommensneutralität zu erreichen:

 Grundsteuer A: 145 % (16.209,38 €)

 Grundsteuer B: 460 % (77.185,06 €)

               93.394,44 €

 

Die Auswirkungen für die Bürger können ganz unterschiedlich ausfallen und hängen mit dem Messbetrag zusammen, der auf Grundlage der Selbstauskunft des Eigentümers beim Finanzamt ermittelt wurde.

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzungen der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Sponholz mit folgenden Hebesätzen:

 

 Grundsteuer A  150 % (16.768,32 €)

 Grundsteuer B  460 % (77.185,06 €)

 Gewerbesteuer  380 % unverändert

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Einzahlungen aus der Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer ist ein wichtiger finanzieller Bestandteil der Haushaltswirtschaft einer Gemeinde.

Die Einnahmen aus

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...