Vorlage - VO-42-Fi-25-726
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Wulkenzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
- Verfasser:
- Klatt, Anna-Lena
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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28.01.2025
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Sachverhalt
Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgte eine Neubewertung der Grundstücke ab 01.01.2025. Auf Grundlage der Selbstauskunft der Eigentümer von Grundstücken wurden vom Finanzamt neue Messbeträge festgesetzt. Diese sogenannte Hauptfestsetzung gilt für den Veranlagungszeitraum 2025-2030.
Mit den Messbeträgen wird der von der Gemeinde festgelegte Hebesatz multipliziert. Die Auswirkungen für den Bürger werden somit ganz unterschiedlich ausfallen.
Es gibt die Möglichkeit für die Grund- und Gewerbesteuern der Gemeinde in einer separaten Hebesatzsatzung zu beschließen, wenn die Festlegung der Haushaltssatzung sich verzögert. Auf Grundlage der beschlossenen Hebesätze können die Bescheide über die Grund- und Gewerbesteuer versenden.
Im Jahr 2024 wurden durch die Gemeinde folgende Einnahmen erzielt:
Grundsteuer A: 12.583,08 €
Grundsteuer B: 124.975,01 €
137.558,09 €
Bei gleichbleibendem Hebesatz ergeben sich, auf Grundlage der mitgeteilten neuen Messbeträge, folgende Werte für 2025:
Grundsteuer A: 14.443,23 € (300 %)
Grundsteuer B: 118.779,99 € (370 %)
133.223,22 €
Die Hebesätze müssten wie folgt angepasst werden, um eine annähernde Aufkommensneutralität zu erreichen:
Grundsteuer A: 270 % (12.998,91 €)
Grundsteuer B: 390 % (125.200,53 €)
138.199,44 €
Bleibt der Hebesatz trotz der neuen Messbeträge bestehen, entsteht ein Fehlbetrag von 4.334,87 €. Dieser Betrag kann durch die Gemeinde getragen werden. Daher wird empfohlen den Hebesatz nicht anzupassen.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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557,4 kB
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