Vorlage - VO-40-ZD-25-498

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Bürgermeister wurde angeregt, die Ladungsfristen für ordentliche Sitzungen der Ausschüsse der Gemeinde Blankenhof auf fünf Tage zu reduzieren und die Ladungsfrist für Gemeindevertretersitzungen auf 10 Tage zu verlängern. Entsprechend § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Blankenhof beträgt die Ladungsfrist für ordentliche Sitzungen sowohl für die Gemeindevertretung, wie auch für die Ausschüsse derzeit sieben Tage.

Durch die verkürzte Ladungsfrist soll gewährleistet werden, dass die für die Gemeindevertretersitzungen vorbereiteten Beschlussvorlagen auch innerhalb der Ladungsfristen den Ausschüssen zur Vorberatung übergeben werden können.

Die Ladungsfristen für Dringlichkeitssitzungen bleiben von dieser Änderung unberührt.

 

Mitwirkungsverbot:

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die Änderung der Geschäftsordnung vom 13.08.2024 wie folgt.


Artikel 1 – Änderung der Geschäftsordnung, § 1


§ 1 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Ladungsfrist für ordentliche Gemeindevertretersitzungen beträgt zehn Tage, für Ausschusssitzungen beträgt diese fünf Tage. Für Dringlichkeitssitzungen beträgt die Ladungsfrist drei Tage. Die Dringlichkeit ist in der Einladung zu begründen.

 

Artikel 2 – Inkrafttreten


Die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Blankenhof tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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