Information - VO-40-BO-25-497
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zur Überprüfung der Temporeduzierung in der Ortslage Blankenhof (MSE 77)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christian Sievert
- Verfasser:
- Sievert, Christian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Information
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23.01.2025
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Sachverhalt
Hintergrund:
Die Gemeinde Blankenhof hat die Notwendigkeit einer Überprüfung der Temporeduzierung in der Ortslage Blankenhof, insbesondere an der Kreuzung Bahnhofstraße, angeregt. Bei einer Analyse des Sichtdreiecks wurde festgestellt, dass aufgrund der baulichen Krümmung der Kurve die erforderlichen Sichtverhältnisse nicht eingehalten werden können. Der Verkehr aus der Bahnhofstraße kommend kann bei der aktuellen Regelung mit 50 km/h nur mit erheblicher Gefahr auf die Kreisstraße auffahren.
Ergebnisse der Überprüfung:
In Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger (Kreisstraßenmeisterei Altentreptow und Bauamt des Landkreises) sowie der Polizei wurde die Problematik eingehend besprochen. Bei einer Befahrung der Örtlichkeit durch den Streckenkontrolleur des Landkreises, Herrn Salow, wurde festgestellt, dass die Sicht zwar eingeschränkt ist, jedoch bei langsamer Annäherung an die Kreisstraße (MSE 77) eine Einsicht von ca. 50 m in die Chemnitzer Straße in Richtung Gevezin möglich ist.
Nach Auskunft der Polizei gab es in den vergangenen fünf Jahren an dieser Stelle keinerlei Unfälle. Daher besteht aktuell keine Veranlassung, die gesetzlich festgelegte innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der Kreisstraße herabzusetzen. Verkehrsteilnehmer, die von einer untergeordneten auf eine übergeordnete Straße abbiegen möchten, sind verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen.
Empfehlungen:
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird vorgeschlagen:
- Eine Markierung der Bushaltestelle, um den Kreuzungsbereich deutlicher zu kennzeichnen.
- Die Aufstellung eines Verkehrsschildes (VZ 206: Halt. Vorfahrt gewähren / „Stopp-Schild“) sowie das Aufbringen der entsprechenden Haltelinie, um die Verkehrsteilnehmer zu einer erhöhten Vorsicht zu animieren.
Fazit:
Die Situation an der Kreuzung Bahnhofstraße in Blankenhof erfordert keine sofortige Temporeduzierung, jedoch könnten die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Betracht gezogen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Maßnahmen Kosten verursachen werden und es fraglich ist, ob sie das Anliegen der Einwohner zufriedenstellen können, da der gewünschte Effekt möglicherweise nicht in dem Maße erreicht wird, wie erhofft. Daher sollte eine sorgfältige Abwägung der Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit erfolgen.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
