Vorlage - VO-35-ZD-24-653

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Neverin wurde angeregt, § 6 der Geschäftsordnung der Gemeinde Neverin (Sitzungsablauf) zu ändern. Vorgeschlagen wird, jeweils den öffentlichen und den nichtöffentlichen Teil des Sitzungsblaufs um die Punkte Bericht des Bürgermeisters und Anfragen der Gemeindevertreter zu ergänzen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die nachfolgende 1. Änderung der Geschäftsordnung.

 

§ 1 Abs. 1 erhält folgende neue Textfassung:

 

(1) Die Sitzungen der Gemeindevertretungen sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durchzuführen:

a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

b) Änderungsanträge zur Tagesordnung

c) Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung

d) Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung

e) Einwohnerfragestunde

f) Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

g)  Abwicklung der Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil

h) Anfragen der Gemeindevertreter

i) Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung

j) Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung

k) Abwicklung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil

l) Bericht des Bürgermeisters und Anfragen der Gemeindevertreter

m) Schließen der Sitzung.

 

Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

Loading...