Vorlage - VO-34-Fi-24-702
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Neuenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
- Verfasser:
- Klatt, Anna-Lena
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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20.01.2025
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Sachverhalt
Im Zuge der Grundsteuerreform erfolgte eine Neubewertung der Grundstücke ab 01.01.2025. Diese sogenannte Hauptfestsetzung gilt für den Veranlagungszeitraum 2025-2030.
Es gibt die Möglichkeit die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde in einer separaten Hebesatzsatzung zu beschließen, wenn die Festlegung der Haushaltssatzung sich verzögert.
Auf Grundlager aktueller Hebesätze können die Bescheide über die Grund- und Gewerbesteuer rausgeschickt werden.
Im Jahr 2024 wurden durch die Gemeinde folgende Einnahmen erzielt:
Grundsteuer A: 19.223,69 €
Grundsteuer B: 87.751,47 €
106.975,16 €
Bei gleichbleibendem Hebesatz gerben sich, auf Grundlage der mitgeteilten neuen Messwerte, folgende Werte für 2025:
Grundsteuer A: 27.361,46 €
Grundsteuer B: 92.087,68 €
119.449,14 €
Daraus ergeben sich Mehreinnahmen von 13.000 €.
Der Hebesatz müsste wie folgt gesenkt werden, um eine annähernde Aufkommensneutralität zu erreichen:
Grundsteuer A: 250 % (19.543,90 €)
Grundsteuer B: 365 % (88.452,64 €)
107.996,54 €
Die Auswirkungen für die Bürger können ganz unterschiedlich ausfallen und hängen mit dem Messbetrag zusammen, der auf Grundlage der Selbstauskunft der Bürger beim Finanzamt ermittelt wurde.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Finanz. Auswirkung
Die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer sind ein wichtiger Bestandteil in der Einnahmesituation einer Gemeinde und damit unerlässlich auf Steuereinnahmen zu verzichten.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,1 kB
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