Vorlage - VO-36-ZD-25-549

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Ralph-Günter Schult ist am 29.12.2024 verstorben. Aus diesem Grund ist gem. § 44 Abs. 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) eine Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen Bürgermeisterin für die Gemeinde Sponholz durchzuführen. Die Neuwahl muss als Wahl in einem besonderen Fall gemäß §§ 45 Abs. 3 Sätze 1 und 3 i. V. m. 44 Abs. 10 LKWG M-V spätestens fünf Monate nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl stattfinden.

Die Notwendigkeit einer Neuwahl wurde durch die Gemeindewahlleitung am 02.01.2025 festgestellt und öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 37 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Satz 1 LKWG M-V bestimmt die Gemeindevertretung den Tag der Wahl.

 

Als Wahltermin wird der 11.05.2025 vorgeschlagen. An diesem Tag finden ebenfalls die Landratswahlen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte statt. Somit können organisatorische und finanzielle Synergieeffekte (Einrichtung Wahllokal, Bestellung Wahlvorstand, etc.) genutzt werden.

 

Die Gemeindewahlleitung macht nach Bestimmung des Wahltages den Wahltermin gem. § 14 LKWG M-V schnellstmöglich öffentlich bekannt und ruft zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. 

Auf den Termin einer möglichen Stichwahl, die gegebenenfalls zwei Wochen später stattfindet, wird hingewiesen.

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz bestimmt gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V den 11.05.2025 als Tag der Bürgermeisterwahl. Eine notwendige Stichwahl findet demnach am 25.05.2025 statt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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