Vorlage - VO-50-Fi-24-459

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 02.12.2023 wurde vom Landkreis Mecklenburgische Seeplatte als untere Katastrophenschutzbehörde eine mobile Sirene and den Amtswehrführer übergeben.Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 5. 

  der Hauptsatzung des Amtes Neverin trifft der Amtsausschuss Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Schenkungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen
über 100,00 €. Gem. § 52 Abgabenordnung Abs. 2. Nr. 12 AO stellt die Spende einen gemeinnützigen Zweck dar.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung die Annahme der Sachspende vom

 

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

vertreten durch den Landrat

Platanenstraße 43

17033 Neubrandenburg

 

mit einem Sachwert von 4.946,35 EUR.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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