Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - VO-36-BO-24-542
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - Löschwasserentnahmestelle in Sponholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Sebastian Heuer
- Verfasser:
- Heuer, Sebastian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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10.12.2024
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Sachverhalt
Zur Verbesserung der Löschwassersituation in der Gemeinde, soll in Sponholz eine Aufstellfläche zur Entnahme des Löschwassers am Bestandsgewässers hergestellt werden. Diese Art der Löschwasserentnahme an Bestandsgewässern hat sich als zielführend und wirtschaftlich herausgestellt und wurde bereits in anderen Ortsteilen angewendet (Rühlow am Ortseingang).
Die Gemeinde leitet mit diesem Beschluss das förmliche Vergabeverfahren ein. Die Auswertung des Vergabeverfahrens und die Auftragsvergabe erfolgt durch die Verwaltung. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
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Bezeichnung der Baumaßnahme: |
Löschwasserentnahmestelle in Sponholz |
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Auszuschreibende Leistung: |
Tiefbauarbeiten/Pflasterarbeiten |
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Vergabenummer: |
38-B-36-BO-2024 |
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Vergabeart: |
Freihändige Vergabe |
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Losweise Vergabe: |
Nein |
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Zulassung von Haupt- und |
Nein |
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Kostenschätzung |
45.000,00 € (Brutto) |
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Besonderheiten: |
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Zu beteiligende Firmen: |
FGW Bau GmbH; Strabag AG; Firma Bieschke; Concept Bau; Schnell Tiefbau-Hochbau |
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Zuschlagskriterien /Gewichtung: |
100 % Preis |
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Einleitung: |
ja |
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Zuschlag: |
Nein, solange der Planansatz im Haushalt nicht überschritten wird handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. |
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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