Vorlage - VO-34-ZD-24-698

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt die ortsansässigen Vereine und Clubs finanziell zu unterstützen. Über die Höhe der Zuwendungen muss die Gemeindevertretung entscheiden.

 

Die Zuwendung kann durch formlosen Antrag des Vereins in einer Summe abgerufen werden. In dem formlosen Antrag ist der Zweck der Zuwendung sowie der Finanzbedarf durch den Antragsteller darzulegen.

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen. Zur Prüfung der Zweckdienlichkeit der Zuwendung ist für alle gezahlten Zuwendungen ein Verwendungsnachweis bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres an das Amt Neverin zu senden. Eine Zuwendung für eine einzelne Veranstaltung ist innerhalb von 3 Monaten nach der Veranstaltung abzurechnen. Nicht verbrauchte oder nicht zweckdienlich eingesetzte Mittel sind zurückzuzahlen.

Die Zuwendungen sind für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten, sie dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen.

Weitere finanzielle Beteiligungen der Gemeinde Neuenkirchen sind ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Auszahlung von Zuwendungen an die Vereine wie folgt:

 

  • -Gemeindewohl- und Feuerwehrförderverein

Alexander Wachlin e.V.   in Höhe von 1.700,00 €

  •                    Interessenverein Luftfahrt e.V.

Neuenkirchen    in Höhe von 300,00 €

  •                    Sport- und Freizeitverein

Ihlenfeld e.V.     in Höhe von 2.000,00 €

      + 500,000 € Zuschuss Oktoberfest

  •                    Sportverein Friedrich Ludwig Jahn

Neuenkirchen e.V.    in Höhe von 2.00,00 €

      + 1.500 € Zuschuss Gebäudeunterhaltung

      + 2.000 € 100 Jahrfeier

  •                    Ortsgruppe der Volkssolidarität

Ihlenfeld    in Höhe von 1.000,00 €

 

Hinweise:

Die Zuwendung kann durch formlosen Antrag des Vereins in einer Summe abgerufen werden.

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto. Für alle gezahlten Zuwendungen ist ein Verwendungsnachweis bis spätestens zum 31.03. eines Folgejahres an das Amt Neverin zu senden. Eine Zuwendung für eine einzelne Veranstaltung ist innerhalb von 3 Monaten nach der Veranstaltung abzurechnen.

Die Zuwendungen sind für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten, sie dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen finanziellen Mittel sind Bestandteil der Haushaltsplanung.

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

7.000,00 €

Gesamtkosten:

11.000,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

28102.5419000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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