Vorlage - VO-32-BO-24-583

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Indienststellung des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Feuerwehr Brunn ist das alte LF 16/16 nichtmehr in Nutzung und kann entsprechend veräußert werden.

Gemäß Durchführungserlass zur Kommunalverfassung M-V, Punkt 5.2, ist die Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen zum jeweiligen Zeitwert zu veräußern.

Der Restbuchwert beträgt 1 €.

Um den genauen Zeitwert zu ermitteln, sollte eine Verkehrswertgutachten eingeholt werden bzw. besteht die Möglichkeit, die Veräußerung über einen externen Dritten durchführen zu lassen,.

Die Veröffentlichung der Ausschreibung hat auf entsprechende, zulässige Plattformen zu erfolgen. Bitte die Hinweise laut Anlage "Verkaufshinweise" beachten!

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Verkauf des LF 16/12 inkl.nicht mehr benötigter Beladung.

Die Ausschreibung ist wie folgt durchzuführen:

[   ] zum Mindestgebot entsprechend eines durchgeführten Verlehrswertgutachtens.Sollte diese

      Ausschreibung erfolglos verlaufen, so ist im Anschluss die Ausschreibung ohne Mindestgebot,

      meistbietend, durchzuführen.

     Die Veröffentlichung der Ausschreibung hat neben der Homepage des Amtes Neverin und dem

     Neveriner Info auch auf weiteren zulässigen Plattformen zu erfolgen. Die Gemeinde wird der

     Verwaltung die entsprechenden Plattformen zuarbeiten.

 

[   ] der Verkauf erfolgt über die VEBEG. Die Gemeinde wird dazu den Verwertungsauftrag

      auslösen. Die Provision beläuft sich auf 9 %.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 

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