Vorlage - VO-32-Fi-24-582

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Aufnahme von Investitionskrediten wurde mit der Haushaltsplanung 2023 und 2024 beantragt und in Höhe von 704.428 € und für 2024 insgesamt 101.000 € genehmigt. Für die Baumaßnahmen und die Anschaffung des HLF hat die Gemeinde in den letzten Monaten die liquiden Mittel verbraucht, so dass dafür die Aufnahme des Investitionskredits als Rückführung der Liquidität notwendig wird.

In der Haushaltsplanung stehen zur Finanzierung der weiteren Baufortschritte insgesamt 805.428 € an genehmigten Investitionskrediten zur Verfügung. Insgesamt nimmt die Gemeinde Brunn zunächst 400.000 € für die Finanzierung der Baumaßnahmen und die Anschaffung des Feuerwehrfahrzeugs auf.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn bestätigt in ihrer heutigen Sitzung die  Aufnahme eines Investitionskredits in Höhe von 400.000 € für Finanzierung der durchgeführten Baumaßnahmen und für die Anschaffung des Feuerwehrfahrzeugs.

Durch den Fachbereichsleiter Finanzen wurden im Vorfeld vergleichbare Angebote zur Kreditaufnahme eingeholt. Folgende Konditionen wurden abgegeben:

 

Deutsche Kreditbank AG:  Kreditbetrag Zinssatz  Laufzeit

     400.000 €   5 Jahre

     400.000 €   10 Jahre

Die DKB AG hat keine Angebote abgegeben.

    

 

Sparkasse Mecklenburg-Strelitz:  Kreditbetrag Zinssatz  Laufzeit

400.000 € 3,04  5 Jahre

     400.000 € 3,21  10 Jahre

 

Die Kreditaufnahme ist für den 15.12.2024 geplant. Im Vorfeld wird der Fachbereichsleiter eine erneute Konditionsabfrage zu der gewünschten Laufzeit einholen. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter erhalten von der Gemeindevertretung die Legitimation, die Investitionskredite aufzunehmen. 

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Finanz. Auswirkung

Die Aufnahme der Investitionskredite, sowie die Zins- und Tilgungsleistungen sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2024.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 X    

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

1.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

61200.5751100, 7925300

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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