Vorlage - VO-42-ZD-24-708

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Bürgermeister Herr Thiele wurde angeregt, die Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin dahingehend zu ändern, dass sich der Finanz- und Bauausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin aus sechs Mitgliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin zusammensetzt.

Die am 23.07.2024 durch die Gemeindevertretung beschlossene Hauptsatzung bestimmt aktuell, dass sich der Finanz- und Bauausschuss aus fünf Gemeindevertretern zusammensetzt.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin.

 

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

 

  1. § 5 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Der Finanz- und Bauausschuss setzt sich aus sechs Gemeindevertretern zusammen. 

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

 

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen finanziellen Mittel sind Bestandteil der Haushaltsplanung.

D

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 X    

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

8.000 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

11104-5013000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

800,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten: (Lohnnebenkosten)

200,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 61100.4021000, 4022000 in Höhe von:

1.000,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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