Vorlage - VO-42-BO-24-712
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Wulkenzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Sandra Meßmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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05.11.2024
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Sachverhalt
Am 30.08.2024 fand die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr in Wulkenzin statt. Zum Wehrführer wurde einstimmig Dominik Tramp gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Für die Wahl des Wehrführers wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.
Der Kamerad Tramp verfügt über folgende Ausbildungen: Truppführer, Gruppenführer, Zugführer und Verbandsführer. Damit erfüllt er gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 nur teilweise die Mindestausbildung für die Funktion des Gemeindewehrführers. Der Kamerad Tramp verpflichtet sich, die fehlende Ausbildung- Leiter einer Feuerwehr- innerhalb der nächsten zwei Jahre nachzuholen.
Der Kamerad Tramp ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
