Vorlage - VO-34-BO-24-689

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Mit Schreiben vom 27.08.2024, erhalten per E-MAil am 06.09.2024, erfolgte die Mitteilung, dass ab 01.01.2025 die Zusatzgebühr (= Mengengebühr) für die Schmutzwasserbeseitigung um 0,08 €/m³ zu erhöhen ist. Daraus würde sich eine neue Zusatzgebühr in Höhe von 3,83 €/m³ ergeben.

 

Sofern die Gemeindevertretung der Erhöhung der Zusatzgebühr zustimmt, ist zeitgleich die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die notwendigen Gebührenanpassungen sowohl über die Mengen als auch über die Grundgebühr zu verteilen. Soweit aus Sicht der Gemeinde der Wunsch besteht, die Grundgebühr anzupassen und dadurch die Mengengebühr zu entlasten, ist die mit der TAB GmbH abzustimmen.

 

Mitwirkungsverbot:

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Erhöhung der Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung von 3,75 €/m³ auf 3,83 €/m³ zum 01.01.2025 und die damit verbundene 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen in der vorliegenden Fassung.

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...