Vorlage - VO-34-BO-24-688

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Entsprechend Mitteilung der TAB GmbH vom 27.08.204, erhalten per E-Mail am 06.09.2024, ergibt sich ab 01.01.2025 die Notwendigkeit die Regenwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung zu senken.

 

Entgeltart

Bisheriger Preis

Preis ab 01.01.2025

Niederschlagswassergebühr

1,20 €/m³

1,03 €/m³

 

Sofern die Gemeindevertretung der Senkung zustimmt, ist zeitgleich die Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.

 

Mitwirkungsverbot:

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, die Senkung der Niederschlagswassergebühr von 1,20 €/m³ auf 1,03 €/m³ ab dem 01.01.2025 und die damit verbundene 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

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Anlagen

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