Vorlage - VO-34-BO-24-688
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Senkung der Regenwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen sowie die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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28.10.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Entsprechend Mitteilung der TAB GmbH vom 27.08.204, erhalten per E-Mail am 06.09.2024, ergibt sich ab 01.01.2025 die Notwendigkeit die Regenwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung zu senken.
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Entgeltart |
Bisheriger Preis |
Preis ab 01.01.2025 |
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Niederschlagswassergebühr |
1,20 €/m³ |
1,03 €/m³ |
Sofern die Gemeindevertretung der Senkung zustimmt, ist zeitgleich die Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.
Mitwirkungsverbot:
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, die Senkung der Niederschlagswassergebühr von 1,20 €/m³ auf 1,03 €/m³ ab dem 01.01.2025 und die damit verbundene 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen.
Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.
Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,6 kB
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