Information - VO-50-LVB-24-449

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss kann nach § 136 KV M-V zur Vorbereitung seiner Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt im Wege einer Wahl. Das Zuteilungs- und Benennungsverfahren findet für Ausschüsse des Amtsausschusses also keine Anwendung.

Die Hauptsatzung regelt Bildung, Zusammensetzung und Aufgabengebiet der Ausschüsse. Sie bestimmt auch, ob für die Ausschussmitglieder Verhinderungsvertreterinnen und Verhinderungsvertreter gewählt werden.

 

In jedem Amt ist ein Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz zu bilden. Abweichend von den anderen Ausschüssen kann die Hauptsatzung bestimmen, dass eine mehrheitliche Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit Mitgliedern des Amtsausschusses nicht erforderlich ist (§ 136 Abs. 3 KV M-V).

 

Durch die heute beschlossene Hauptsatzung wurden die nachfolgenden Ausschüsse eingerichtet, die wie folgt besetzt werden:

 

Ausschuss

Anzahl Amtsausschussmitglieder*

Anzahl sachkundige Einwohner

Rechnungsprüfungsausschuss

4

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* die Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Amtsausschussmitgliedern bestehen (§ 136 Abs. 2 KV M-V) – gilt nicht beim Rechnungsprüfungsausschuss

 

Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied des Amtsausschusses dies beantragt (§ 135 i. V. m. § 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt.

 

Die folgenden Amtsausschussmitglieder und sachkundigen Einwohner werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl:

Ausschuss

Namen

Amtsausschussmitglieder

Namen

sachkundige Einwohner

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Antrag auf geheime Wahl wird

[  ] nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird.

[  ] gestellt. Gemäß der heute beschlossenen Geschäftsordnung können aus der Mitte des Amtsausschusses dafür mehrere Stimmzähler (min. zwei) bestimmt werden (§ 9 Geschäftsordnung). Auf dem von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel werden die Namen der Wahlbewerber (Kandidaten) eingetragen und vervielfältigt. Die Wahl erfolgt in einer Wahlkabine o. ä. mit dem dort bereitgelegten Stift.

 

Jeder Gemeindevertreter hat so viele Stimmen, wie Ausschusssitze zu besetzen sind. Das Wahlergebnis lautet wie folgt:

 

abgegebene Stimmen: ___

ungültige Stimmen: ___

gültige Stimmen:  ___

 

Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:

 

Für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Name

Anzahl der erreichten Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Für den Ausschuss XYZ:

 

Name

Anzahl der erreichten Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Demnach ergeben sich folgende Ausschussbesetzungen:

Rechnungsprüfungsausschuss:
Gemeindevertreter: ……………
Sachkundige Einwohner: …………

 

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