Information - VO-50-LVB-24-446

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vorsitzende des Amtsausschusses (Amtsvorsteher/in ___________) verpflichtet die weiteren Gemeindevertreter wie folgt:

 

„Sehr geehrte Amtsausschussmitglieder,

 

ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben.

 

Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzungen des Amtsausschusses, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind.

 

Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“

 

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