Vorlage - VO-32-Fi-24-577

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 Der Heimatverein Ganzkow e.V.hat am 03.07.2024 einen  Betrag i.H.v. 850,00€ als zweckgebundene Spende für den Spielplatz in Ganzkow überwiesen.

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brunn entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Spende ab 100,00€. Gem. § 52 Abs. 2 Nummer 21 Abgabenordnung

stellt die Spende einen gemeinützigen Zweck dar.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gem. § 44 Abs. 4 KV M-V die Annahme der zweckgebundenen Geldspende vom

Heimatverein Ganzkow e.V.

in Höhe von 850,00 € für den Spielplatz in Ganzkow.

Genauere Verwendung der Spende:____________________________________________

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Loading...