Vorlage - VO-34-ZD-24-657

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im November 2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschlossen, für das Entwerfen eines Hoheitszeichens (Wappen und Flagge) einen Heraldiker zu beauftragen.

Dieser hat nunmehr verschiedene Entwürfe erarbeitet. Die verschiedenen Entwürfe sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

Bevor nunmehr ein Beschluss über die Annahme eines Hoheitszeichens durch die Gemeindevertretung erfolgen kann, sodass die Zustimmung beim Innenministerium M-V zur Führung eines Wappens eingeholt werden kann, ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung sich für eine Variante entscheidet.

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen entscheidet sich für das durch den Heraldiker vorgeschlagene Wappen mit der Nummer 3894____ .

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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