Information - VO-34-LVB-24-662

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen wurde gemäß § 67 Abs. 4 LKWG M-V aus der Mitte Herr/Frau ______________ zum Bürgermeister gewählt.

 

Er wird daher nach § 37 Abs. 4 KV M-V zum Ehrenbeamten für die Dauer der Amtszeit zum Bürgermeister ernannt.

 

Die Ernennung erfolgt durch den bisherigen Bürgermeister, Herrn Falk Wiskow und den bisherigen ersten Stellvertreter, Herrn Max Albrecht, durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen (optional: so wahr mir Gott helfe).“

 

Nach der Ernennung übergibt das älteste Mitglied dem neu gewählten Bürgermeister, Herrn/Frau ___________________, die Leitung der Sitzung (§ 28 Abs. 3 KV M-V).

 

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