Information - VO-36-ZD-24-529

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Gemeindevertretung wurde

Frau/Herr__________ zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters und

Frau/Herr__________ zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters

gewählt.

 

Sie werden daher nach § 40 Abs. 2 KV M-V zu Ehrenbeamten für die Dauer der Amtszeit zu den Stellvertretern des Bürgermeisters ernannt.

 

Die Ernennung des ersten Stellvertreters erfolgt durch den Bürgermeister, Herrn Ralph-Günter Schult und der bisherigen Stellvertreterin Frau Katrin Ewert; ggf. durch die bisherige zweite Stellvertreterin, Frau Annette Springer, durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen (optional: so wahr mir Gott helfe).“

 

 

Die Ernennung des zweiten Stellvertreters erfolgt durch den Bürgermeister, Herrn Ralph-Günter Schult und den (neuen) ersten Stellvertreter, Frau/Herrn______________ durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen (optional: so wahr mir Gott helfe).“ 

 

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