Vorlage - VO-34-ZD-24-645

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Neuenkirchen wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 21.02.2024 gefordert, eine Möglichkeit zur Zahlung einer Zuwendung für die Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst zu schaffen.

Auf der vorangegangenen Sitzung wurde zu diesem Zweck eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Im Anzeigeverfahren wurde jedoch durch die Kommunalaufsicht festgestellt, dass durch diese Änderungssatzung die Höchstgrenzen der Entschädigungsverordnung M-V unzulässig überschritten wurden. Entsprechend ist die Satzungsänderung aufzuheben.

Nunmehr soll dieser Beschluss die Verfahrensweise für zukünftige Zuwendungen für die Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst regeln.

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, den Gemeindevertretern für den Erwerb eines mobilen Endgerätes für die Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst zukünftig einmal je Legislaturperiode einen Zuschuss i. H. v. maximal 400,00 € zu zahlen. Die Zuwendung ist durch den jeweiligen Gemeindevertreter zu beantragen und durch einen Nachweis (Kaufbeleg) abzurechnen. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

x

ergebniswirksam

x

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

3.900,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

11104.5292000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

x

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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