Vorlage - VO-34-ZD-24-643

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aus wirtschaftlichen Gründen ist angedacht, die Ausschreibung für die Erdgasversorgung der 3 SLP-Abnahmestellen in der Gemeinde Neuenkirchen auf das Amt Neverin zu übertragen.

Die 3 Abnahmestellen in der Gemeinde Neuenkirchen weisen in den letzten Jahren einen Durchschnittsverbrauch von ca. 24.500 kWh aus.

Durchschnittlich werden durch alle gemeindlichen Erdgasabnahmestellen im Amtsbereich Neverin ca. 830.270 kWh verbraucht. 

Um durch die insgesamt höhere Abnahmemenge einen möglichst geringen Energielieferpreis zu erzielen, ist es daher wirtschaftlich, die Ausschreibung auf das Amt zu übertragen.

§ 127 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V legitimiert die Aufgabenübertragung.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Ausschreibung der Erdgasversorgung der gemeindlichen Abnahmestellen auf das Amt Neverin zu übertragen.

 

Diese Aufgabenübertragung gilt bis auf Widerruf durch die Gemeindevertretung. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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