Vorlage - VO-34-ZD-24-642

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hat in der Sitzung am 25.03.2024 beschlossen, § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen dahin gehend zu erweitern, dass alle Mitglieder der Gemeindevertretung zur Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst je Legislaturperiode einmalig einen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von bis zu 400,00 € haben, sofern sie ein mobiles Endgerät erwerben.

Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde diese Beschlussfassung beanstandet und die Aufhebung des Beschlusses gefordert, da die in der Hauptsatzung geregelten Entschädigungen nicht die Höchstgrenzen der Entschädigungsverordnung M-V übersteigen dürfen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Aufhebung der Beschlussvorlage VO-34-ZD-24-637.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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