Information - VO-50-LVB-24-436

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Schriftlicher Verwaltungsbericht für die Amtsausschusssitzung am 28.05.2024 (öffentlich)

 

Verwaltungsleitung

 

  1. Amtsgebäude
  • Einzelne Restarbeiten der malermäßigen Instandsetzung der Außenfassade sind noch offen.
  • Durch den Ausschuss für Arbeitssicherheit wurde ein fehlender Fluchtweg aus dem Obergeschoss protokolliert. Es wird derzeit in Erfahrung gebracht, ob hier tatsächlich bauliche Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Eine entsprechende Anfrage beim Landkreis MSE (Brandschutzdienststelle) ist noch immer nicht abschließend beantwortet worden.

 

  1. Personelle Situation allgemein

Die internen Stellenausschreibungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Nach Vergabe aller offenen Posten ist die Stelle Gebäudebewirtschaftung/Gremienbetreuung öffentlich ausgeschrieben worden. Das Stellenbesetzungsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen worden (mehr im nichtöffentlichen Verwaltungsbericht).

 

  1. Ausbildung

Das Amt Neverin wird auch im Jahr 2024 wieder eine Auszubildende einstellen. Insgesamt gingen für den Ausbildungsplatz 16 Bewerbungen ein. 5 Bewerber wurden zum Einstellungstest angemeldet und 3 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Inzwischen wurde der Ausbildungsvertrag unterzeichnet.

 

Die Auszubildenden des dritten Lehrjahres haben Ende April die schriftlichen Prüfungen absolviert und werden in der Zeit vom 8. bis 12. Juli die praktischen Prüfungen antreten. Mit bestehen der Prüfungen können die beiden in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden mit dem Ziel, dieses anschließend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln.

 

  1. Überörtliche Rechnungsprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises war in der Zeit vom 26.02.2024 bis zum 25.03.2024 vor Ort. Am 28.05.2024 erfolgt die Auswertung der Prüfungsergebnisse mit den Bürgermeistern und der Verwaltungsleitung.

 

  1. Änderung des Kommunalverfassungsrechts / Konstituierende Sitzungen

Die umfangreiche Änderung des Kommunalverfassungsrechts wurde am 24.04.2024 vom Landtag M-V beschlossen. Das Inkrafttreten der Änderung ist mit dem Tag der Kommunalwahl geplant.

 

Ein ganz wesentlicher Bestandteil ist die dann neue Ausschussbesetzung. Diese soll nach dem Gesetzesentwurf nicht mehr durch die Verhältniswahl erfolgen, sondern durch das neue Zuteilungs- und Benennungsverfahren (neuer § 32 a KV M-V). Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Geschäftsordnung, die insbesondere Regelungen enthält, wie mit der Benennung der sachkundigen Einwohner zu verfahren ist. Des Weiteren muss dort eine Regelung zum Berechnungsmodell für die Zuteilung der Sitze festgelegt werden.

Da es diese (neue) Geschäftsordnung zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung noch nicht geben kann, wird – anders als bisher üblich – in der konstituierenden Sitzung noch kein Ausschuss besetzt werden können. Dies wird erst in den darauffolgenden Sitzungen möglich sein.

 

  1. Kommunalwahl in der Partnergemeinde Tychowo

Der bisherige Bürgermeister, Robert Falana, wurde wiedergewählt. Seitens des Amtes wurde ein Glückwunsch-Schreiben an Herrn Falana übersandt mit dem Angebot, sich im Oktober zu einem Gespräch zu treffen. Der neue Amtsausschuss kann dann noch rechtzeitig darüber befinden, ob eine weitere Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tychowo gewünscht ist.

 

 

Fachbereich Bau und Ordnung

 

  1. Abrechnung Feuerwehreinsätze

„Neue“ Kalkulationen und Satzungen liegen vom Dienstleister vor. Abschlussbericht hat ebenfalls am 16.04.2024 stattgefunden. Satzungsbeschlüsse wurden angelegt. Einsatzabrechnungen erfolgen nach Inkrafttreten der Satzungen. Abarbeitung erfolgt chronologisch.

 

  1. Gemeinsame kommunale Wärmeplanung für 11 Gemeinden (außer Neddemin)

Das Leistungsverzeichnis wurde bereits erstellt und von der Amtsleitung freigegeben. Der Fördermittelbescheid ist am 10.05.2024 eingegangen. Die Ausschreibung ist in der Vorbereitung und soll bis zum 31.08.2024 vollzogen sein, so dass der neu konstituierte Amtsausschuss im September die Auftragsvergabe beschließen kann.

 

  1. Inventarisierung und Straßenmanagement:

 Die erste Zustands- und Erfassungsbefahrung wurde für den gesamten Amtsbereich abgeschlossen. Insgesamt wurden 88,39 Straßenkilometer (keine Wege, Plätze, Geh- oder Radwege) erfasst, für welche die jeweiligen Gemeinden die Straßenbaulastträgerschaft innehaben. Davon sind 42,05 Kilometer mit der Schulnote 1 bewertet – keine derzeitigen Sanierungsmaßnahmen erforderlich.  37,41 km wurden mit der Schulnote 2 bewertet. Hier werden vereinzelnd Maßnahmen wie Riss- und Nahtvergusse erforderlich. 14,29 km werden mit der Schulnote 3 bewertet. Hier werden offene Fugen und Nähte dargestellt. Es besteht mittelfristiger Handlungsbedarf. 4,27 km werden mit der Schulnote 4 abgebildet. Hier bestehen kumulative Schadensstellen (Risse, Fugen usw.). 2,55 km werden mit der Schulnote 5 beschrieben. Hier bestehen erhebliche kumulative Schadensstellen. Es besteht kurzfristiger Handlungsbedarf für 4 und 5. Im 3. Quartal 2024 erfolgt eine zweite Streckenkontrollfahrt. Anschließend erfolgt die erneute Auswertung des Gesamtschadensumfanges. Diese Ermittlung erfolgt für die HH-Planung 2025 – pflichtgemäße Straßenunterhaltungsmaßnahmen – siehe § 10 Straßen- und Wegegesetz M-V.

 Die Inventarisierung der Spielplätze und Spielplatzgeräte ist ebenfalls abgeschlossen.

 Derzeit erfolgt die Inventarisierung der Straßenbeleuchtungsanlagen.

 

  1.                     Geoinformationssystem (GIS)

Sonderungsgespräche mit dem LK MSE und der Firma BTFietz haben stattgefunden. Es erfolgt noch ein Meeting mit der Firma Ingrada. Anschließend erfolgt Entscheidung. 

 

  1.                     Gefährdungsbeurteilung Gewässer

Neverin ist abgeschlossen. Neunkirchen und Blankenhof befinden sich derzeit in der Planerarbeitung.

 

 

Fachbereich Finanzen

 

  1.                    Haushaltsplanung 2024

Seit dem 30.04.2024 sind der Amtshaushalt sowie alle 12 Gemeindehaushalte beschlossen. Für die Gemeinden Beseritz, Neddemin, Neuenkirchen, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Wulkenzin, Zirzow und dem Amt haben die Haushaltsdurchführungen begonnen. Die Genehmigungen der Haushalte Brunn, Neverin, Blankenhof und Woggersin stehen derzeit noch durch die uRAB aus.

 

  1.                    Abarbeitung Jahresabschlüsse in den Gemeinden

Der Jahresabschluss der Gemeinde Woggersin ist erstellt und liegt seit dem 20.04.2024 beim RPA Neubrandenburg zur Prüfung. Seit Anfang Mai wird der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Brunn bearbeitet. Im Anschluss an den Jahresabschluss 2020 werden ebenfalls die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 für die Gemeinde Brunn erstellt.

 

In einer gemeinsamen Beratung mit dem RPA Neubrandenburg und dem Amt Neverin (Teilnehmer: Herr Diekow und Frau Köpsel) am 18.04.2024 wurden gemeinschaftlich Vorschläge erarbeitet, die eine Bearbeitung sowie Prüfung der Jahresabschlüsse erleichtern und daraus resultierend eine schnellere Er- bzw. Abarbeitung ermöglichen soll.

So wurde festgelegt, dass der Anhang zum Jahresabschluss vereinfacht wird, um den notwendigen Arbeitsaufwand für die Jahresabschlüsse ab 2020 zu reduzieren. Des Weiteren erinnerte das Rechnungsprüfungsamt Neubrandenburg an den Beschluss in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.03.2022 mit der Festlegung von Wertgrenzen (Grundsätze für die Prüfung der Jahresabschlüsse – Relevanz für Einschränkungen).

 

Folgende Wesentlichkeitsgrenzen wurden für die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2020 für die Gemeinden und des Amtes festgelegt:

 

Prüfungsbereich

Wesentlichkeitsgrenze

Ergebnisrechnung

Ertragsposten

> 1 % der Summe aller Erträge

Aufwandsposten

> 1 % der Summe aller Aufwendungen

Finanzrechnung

Einzahlungsposten

> 1 % der Summe aller Einzahlungen

Auszahlungsposten

> 1 % der Summe aller Auszahlungen

Posten aus Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

> 1 % der Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Posten aus Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

> 1 % der Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Bilanz

Posten des Anlagevermögens (Dreisteller des landeseinheitlichen Kontenrahmenplanes)

> 0,5 % der Summe der einzelnen Posten des Anlagevermögens

Posten des Umlaufvermögens (Dreisteller des landeseinheitlichen Kontenrahmenplanes)

> 0,5 % der Summe der Vorräte, der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände

Posten der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten

> 0,5 % der Summe der Rechnungsabgrenzungsposten

Posten der Sonderposten (Dreisteller des landeseinheitlichen Kontenrahmenplanes)

> 0,5 % der Summe der einzelnen Sonderposten

Posten der Rückstellungen (Dreisteller des landeseinheitlichen Kontenrahmenplanes)

> 0,5 % der Summe der Rückstellungen

Posten der Verbindlichkeiten (Dreisteller des landeseinheitlichen Kontenrahmenplanes)

> 0,5 % der Summe der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Krediten und dem Kassenbestand sind in korrekter Höhe in der Bilanz auszuweisen.

 

Dieser Beschluss wird im nächsten Rechnungsprüfungsausschuss insoweit neu gefasst, so dass diese Wesentlichkeitsgrenzen auch für die laufenden Haushaltsjahre gelten (also 2020 ff.).

 

Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurde ebenfalls die Empfehlung ausgesprochen, einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk anzunehmen, da der zeitliche Verzug für die Erarbeitung der Jahresabschlüsse enorm ist. Ebenfalls ist das Zahlenwerk aus den Haushaltsvorjahren nicht mehr von großer Relevanz, dies betrifft vor allem die Haushaltsjahre 2020-2022. Dies wurde seitens der Verwaltung positiv aufgenommen, jedoch sollte dies nicht der Maßstab sein, wenn die Erarbeitung wieder auf dem laufenden Stand ist.

 

Ebenfalls wird von der Verwaltung empfohlen, eigene Wertgrenzen festzulegen. Die Wertgrenzen vom Rechnungsprüfungsamt sind unabhängig von der Festlegung seitens der Verwaltung zu betrachten. Sicherlich könnte dies ein Richtwert darstellen. Dies kann gemeindeweise entschieden werden bzw. durch den Amtsausschuss als für alle Gemeinden anwendbar erklärt werden. Hierzu sollte im Amtsausschuss eine Festlegung getroffen werden. Empfehlung der Verwaltung wäre eine einheitliche Regelung für alle Gemeinden.

 

Des Weiteren wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt eine aufstellungsbegleitende Prüfung abgestimmt.

 

  1.                    Beendigung der Optionsfrist zum 31.12.2024

Ab dem 01.01.2025 gelten auch für die Gemeinden eine Umsatzsteuerpflicht für bestimmte Leistungen, die in der Gemeinde angeboten werden. Unter anderem auch die Vermietung von Stellplätzen, wenn sie keine wirtschaftliche Einheit zu Mietern kommunaler Wohnungen bilden.

Diesbezüglich werden alle bestehenden Nutzungsverträge zum Ende des Jahres gekündigt und die Mieter erhalten neue Mietverträge, die entweder mit oder ohne Umsatzsteuer ausgewiesen sind.

Bevor die neuen Nutzungsverträge, die dann ab dem 01.01.2025 gelten, versendet werden können, wird ein Mietpreis benötigt, der durch die Gemeindevertretungen festgelegt werden muss. Die Nutzungsverträge, die ab dem 01.01.2025 verwendet werden, sind anwaltlich überprüft und zur weiteren Nutzung freigegeben.

Aktuell befinden sich die betreffenden Gemeinden in der Beratung und Beschlussfassung zur Gestaltung der Nutzungsverträge ab dem 01.01.2025

 

 

Fachbereich Zentrale Dienste

 

  1.                     Europa- und Kommunalwahlen

Es wurden in allen Gemeinden Wahlvorschläge für die Gemeindevertretungswahlen eingereicht und auch zugelassen. In der Gemeinde Neuenkirchen wurde kein Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahlen eingereicht.

Für die am 09.06.2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen M-V und die eventuell zwei Wochen später stattfindenden Stichwahlen konnten zwischenzeitlich ausreichend Wahlhelfende akquiriert werden, sodass alle Wahlvorstände mindestens mit 5 Personen besetzt sind.

Die Wahlschulungen der Wahlvorstände finden am 30.05. und am 04.06.2024 statt.

Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Wahlschulungen sowie den Wahltag (Vorbereitung Niederschriften, Prüflisten, Auszählungslisten, etc.).

 

  1.                     Strom- und Erdgasversorgung an den Abnahmestellen der Gemeinden

Aus wirtschaftlichen Gründen wurden für alle Gemeinden Beschlüsse Übertragung der Ausschreibung der Stromversorgung auf das Amt vorbereitet. Diese Aufgabenübertragung wird durch § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern legitimiert. Hintergrund dieser Übertragung ist, dass eine gemeinschaftliche Ausschreibung für alle Gemeinden des Amtsbereichs aufgrund der größeren Abnahmemenge wirtschaftlicher ist. Analog wurde auch eine Beschlussvorlage zur Übertragung der Ausschreibung für die Erdgasversorgung in den betroffenen Gemeinden vorbereitet.

Nachdem sich alle Gemeinden zur Aufgabenübertragung positioniert haben, werden wir gemeinsam mit einem Dienstleistungsunternehmen die Ausschreibung der Strom- und Erdgasversorgung noch in diesem Jahr durchführen.

 

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