Vorlage - VO-34-ZD-24-637

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Neuenkirchen wurde in der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung vom 21.02.2024 gefordert, in der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen eine Festlegung zur Sachausstattung der Mitglieder der Gemeindevertretung zur Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst zu treffen. Vorgeschlagenen wurde, je Legislaturperiode eine einmalige Entschädigung i. H. v. maximal 400,00 € erhalten zu können. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist die Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst (unterzeichnete Einverständniserklärung), sowie ein Antrag auf Auszahlung von maximal 400,00 € je Gemeindevertreter. Dem Antrag auf Auszahlung für die Beschaffung eines mobilen Endgerätes für die Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst ist ein entsprechender Beleg beizufügen.

 

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

 

  1. § 7 wird um folgenden 5. Absatz erweitert:

Die Mitglieder der Gemeindevertretung können je Legislaturperiode einmalig einen Zuschuss für die Beschaffung eines mobilen Endgerätes zur Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst erhalten. Der Zuschuss beträgt maximal 400,00 € je Mitglied der Gemeindevertretung. Die dem Mitglied der Gemeindevertretung entstandenen Kosten sind durch entsprechenden Beleg nachzuweisen.

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Die 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 X    

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

 

im Produktsachkonto ( PSK ):

 

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

 

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten: (Lohnnebenkosten)

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

 

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 61100.4021000, 4022000 in Höhe von:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

 

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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