Vorlage - VO-34-BO-24-632
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Veräußerung des alten Mannschaftstransportwagens (MTW) der Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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25.03.2024
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Sachverhalt
Die Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld konnte am 11.01.2024 ihr neues Mehrzweckfahrzeug (MZF) in Empfang nehmen und am 30.01.2024 in den Dienst stellen. Der alte Mannschaftstransportwagen ist nicht mehr in Nutzung und kann entsprechend veräußert werden.
Gemäß Durchführungserlass zur Kommunalverfassung M-V, Punkt 5.2, ist die Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen zum jeweiligen Zeitwert zu veräußern. Der Restbuchwert beträgt 1 €. Laut Mitteilung des Bürgermeisters sollen 2.500 € als Mindestgebot in Ansatz gebracht werden. Die Veröffentlichung der Ausschreibung hat auf entsprechende, zulässige Plattformen zu erfolgen. Bitte die Hinweise laut Anlage "Verkaufshinweise" beachten!
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Verkauf des alten Mannschaftstransportwagen (MTW) ohne Beladung.
Die Ausschreibung ist wie folgt durchzuführen:
[ ] zum Mindestgebot von 2.500 €. Sollte diese Ausschreibung erfolglos verlaufen,
so ist im Anschluss die Ausschreibung ohne Mindestgebot, meistbietend, durchzuführen.
[ ] zum Mindestgebot von ……………………€. Sollte diese Ausschreibung erfolglos verlaufen, so ist im Anschluss die Ausschreibung ohne Mindestgebot, meistbietend, durchzuführen.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung hat neben der Homepage des Amtes Neverin und dem Neveriner Info auch auf weiteren zulässigen Plattformen zu erfolgen. Die Gemeinde wird der Verwaltung die entsprechenden Plattformen zuarbeiten.
