Vorlage - VO-32-BO-24-534
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Sandra Meßmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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26.03.2024
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Sachverhalt
Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der
Freiwilligen Feuerwehren wurden mit Veröffentlichung der neuen Verordnung
über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen
der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-
Vorpommern (FwEntschVO M-V) am 11.12.2023 und Inkrafttreten am 01.01.2024
wie folgt angehoben:
Gemeindewehrführer von 100,00 € auf höchstens 290,00 €
Stellv. Gemeindewehrführer von 50,00 € auf höchstens 145,00 €
Ortswehrführer Brunn von 100,00 € auf höchstens 200,00 €
Stellv. Ortswehrführer Brunn von 50,00 € auf höchstens 100,00 €
Jugendwart von 25,00 € auf höchstens 125,00 €
Sicherheitsbeauftragter von 100,00 € jährlich auf höchstens 200,00 € jährlich
Ortswehrführer Roggenhagen von 50,00 € auf höchstens 100,00 €
Stellv. Ortswehrführer Roggenhagen von 25,00 € auf höchstens 50,00 €
Jugendwart von 50,00 € auf höchstens 125,00 €
Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte
nach § 4 FwEntschVO M-V für diese Funktionsträger festgesetzten
Aufwandsentschädigung betragen darf.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Brunn beschließt für das Haushaltsjahr 2024 in der
heutigen Sitzung, dass bisherige Beträge ab dem 01.01.2024 angepasst werden.
□ die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen
Feuerwehr ab 01.01.2024 auf folgende Beträge angehoben wird
bisherige Beträge
Gemeindewehrführer ________ €/ Monat → 100,00 € / Monat
Stellv. Gemeindewehrführer ________ €/ Monat → 20,00 € / Monat
Ortswehrführer Brunn ________ €/ Monat → 100,00 € / Monat
Stellv. Ortswehrführer Brunn ________ €/ Monat → 50,00 € / Monat
Jugendwart ________ €/ Monat → 25,00 € / Monat
Sicherheitsbeauftragter ________ €/ jährlich → 100,00 € / jährlich
Ortswehrführer Roggenhagen ________ €/ Monat → 50,00 €/ Monat
Stellv. Ortswehrführer Roggenhagen ________ €/ Monat → 25,00 € / Monat
Jugendwart ________ €/ Monat → 50,00 € / Monat
□ die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen
Feuerwehr nicht angehoben wird
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein |
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X |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
5.800,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12600.5019000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
8.320,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,5 kB
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