Vorlage - VO-32-BO-24-534

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der

Freiwilligen Feuerwehren wurden mit Veröffentlichung der neuen Verordnung

über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen

der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-

Vorpommern (FwEntschVO M-V) am 11.12.2023 und Inkrafttreten am 01.01.2024

wie folgt angehoben:

 

Gemeindewehrführer von 100,00 € auf höchstens 290,00 €

Stellv. Gemeindewehrführer von 50,00 € auf höchstens 145,00 €

Ortswehrführer Brunn von 100,00 € auf höchstens 200,00 €

Stellv. Ortswehrführer Brunn von 50,00 € auf höchstens 100,00 €

Jugendwart von 25,00 € auf höchstens 125,00 €

Sicherheitsbeauftragter von 100,00 € jährlich auf höchstens 200,00 € jährlich

Ortswehrführer Roggenhagen von 50,00 € auf höchstens 100,00 €

Stellv. Ortswehrführer Roggenhagen von 25,00 € auf höchstens 50,00 €

Jugendwart von 50,00 € auf höchstens 125,00 €

 

Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte

nach § 4 FwEntschVO M-V für diese Funktionsträger festgesetzten

Aufwandsentschädigung betragen darf.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Brunn beschließt für das Haushaltsjahr 2024 in der

heutigen Sitzung, dass bisherige Beträge ab dem 01.01.2024 angepasst werden.

 

□ die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen

Feuerwehr ab 01.01.2024 auf folgende Beträge angehoben wird

bisherige Beträge

Gemeindewehrführer                              ________ €/ Monat →   100,00 € / Monat

Stellv. Gemeindewehrführer                ________ €/ Monat →    20,00 € / Monat

Ortswehrführer Brunn                           ________ €/ Monat →   100,00 € / Monat

Stellv. Ortswehrführer Brunn                ________ €/ Monat →    50,00 € / Monat

Jugendwart                                               ________ €/ Monat →     25,00 € / Monat

Sicherheitsbeauftragter                           ________ €/ jährlich → 100,00 € / jährlich

Ortswehrführer Roggenhagen              ________ €/ Monat →      50,00 €/ Monat

Stellv. Ortswehrführer Roggenhagen    ________ €/ Monat →     25,00 € / Monat

Jugendwart                                                     ________ €/ Monat →     50,00 € / Monat

 

□ die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen

Feuerwehr nicht angehoben wird

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein 

  X   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

5.800,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

12600.5019000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

8.320,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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