Vorlage - VO-42-ZD-24-669

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin“ beabsichtigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin die ortsansässigen Vereine finanziell zu unterstützen. Über die Höhe der Zuwendungen muss die Gemeindevertretung entscheiden.

Von allen Vereinen liegen die Anträge zur Grundförderung für das Jahr 2024 vor.

Der Feuerwehrverein Wulkenzin e.V. und der Kulturverein Wulkenzin e.V. haben des Weiteren Anträge zur finanziellen Unterstützung von öffentlichen Veranstaltungen im Jahre 2024 gestellt.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Auszahlung der Grundförderungen für das Jahr 2024, gemäß der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin“, an die Vereine wie folgt:

 

Angelverein Wulkenzin e. V. in Höhe von _______________ €,

Feuerwehrverein Wulkenzin e. V. in Höhe von _______________ €,

Freizeitsportverein Wulkenzin e. V. in Höhe von _______________ €,

Kulturverein Wulkenzin e. V.  in Höhe von _______________ €,

Verein "Gemeinsam Leben in Neuendorf" e. V. in Höhe von _______________ €

 

sowie die Auszahlung weiterer finanzieller Förderungen von öffentlichen Veranstaltungen im Jahre 2024 an den:

 

Feuerwehrverein Wulkenzin e. V. in Höhe von _______________ € und

Kulturverein Wulkenzin e. V. in Höhe von _______________ €.

 

Die Verwendung der zusätzlichen finanziellen Förderungen ist gemäß der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin“ nachzuweisen.

 

Die zusätzliche finanzielle Förderung für den Feuerwehrverein Wulkenzin e.V. sowie den Kulturverein Wulkenzin e. V wird nach einer Veranstaltung mit Belegen abgerechnet und an den Verein ausgezahlt.

 

Die Auszahlungen erfolgen auf Antragstellung ausschließlich auf ein Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

x

ergebniswirksam

x

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

9.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

28102.5419000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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