Vorlage - VO-40-BO-22-391-2
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr 4. "Dorfkern Chemnitz” der Gemeinde Blankenhof
1. Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf
2. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Soziales, Kultur, Bau und Dorfentwicklung der Gemeindevertretung Blankenhof
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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14.03.2024
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Sachverhalt
Am 09.06.2022 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz“ gefasst. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof hat in der gleichen Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung zum gebilligten Entwurf erfolgte am 30.07.2022 in der Heimat- und Bürgerzeitung Neverin INFO Nr. 07/2022 und im Internet. Das Planverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Dorfkern Chemnitz“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit den Schreiben vom 05.07.2022 und 06.07.2022 von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Bis zum 09.09.2022 äußerten sich 21 Träger zum Bebauungsplan. Von den Nachbargemeinden kamen keine Bedenken oder Hinweise. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 30.07.2022 in der Heimat- und Bürgerzeitung Neverin INFO Nr. 07/2022 bekanntgemacht gemacht. Bis zum 16.09.2022 ging eine Stellungnahme mit Anregungen zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf ein.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge wurde der Entwurf des Bebauungsplans noch einmal geändert.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof hat in der öffentlichen Sitzung am 19.10.2023 den geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz“ gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Die ortsübliche Bekanntmachung der erneuten formellen Öffentlichkeitsbeteiligung zum gebilligten geänderten Entwurf erfolgte am 25.11.2023 in der Heimat- und Bürgerzeitung Neverin INFO Nr. 11/0023 und im Internet.
Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 24.10.2023 von der geänderten Planung erneut unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Bis zum 24.01.2024 äußerten sich 20 Träger zum geänderten Entwurf.
Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz“ und die Begründung wurden in der Zeit vom 04.12.203 bis zum 12.01.2024 nach § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4a Abs. 3 BauGB im Internet auf die Seite des Amtes Neverin veröffentlicht. Zusätzlich konnten die Unterlagen während der Zeit auch im Amt eingesehen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 25.11.2023 in der Heimat- und Bürgerzeitung Neverin INFO Nr. 11/2023 ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte auch auf der Internetseite des Amtes. Es gingen keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein.
Die Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge der Abwägung musste der geänderte Entwurf des Bebauungsplans nicht noch einmal geändert werden. Es ergab sich lediglich die Notwendigkeit einer deklatroischen Nachrichtlichen Übernahme nach § 9 Abs. 5 BauGB zu der Kennzeichnung einer möglichen Bodenkontamination.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf
Im Ergebnis der Abwägung wurde der endgültige Bebauungsplan erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Satzungsbeschluss
Im Rahmen der Berichtigung wird auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Blankenhof nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geändert.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:
Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 3) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 3) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.
- Das Amt Neverin wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
- Die 1. Änderung der Bebauungsplans Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz“ der Gemeinde Blankenhof wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 1). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung von Januar 2024 gebilligt (Anlage 2).
- Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 “Dorfkern Chemnitz” ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
- Ergänzend zu der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Satzung der Gemeinde Blankenhof über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz“ ist ebenfalls bekannt zu machen, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Blankenhof im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst wurde (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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