Information - VO-50-LVB-24-416
Grunddaten
- Betreff:
-
Schriftlicher Verwaltungsbericht (öffentlich)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Verfasser:
- Diekow, Alexander, Müller, Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Neverin
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Information
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22.02.2024
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Sachverhalt
Schriftlicher Verwaltungsbericht für die Amtsausschusssitzung am 22.02.2024 (öffentlich)
Verwaltungsleitung
- Amtsgebäude
- Einzelne Restarbeiten der malermäßigen Instandsetzung der Außenfassade sind noch offen.
- Die Installation der Außenverschattung ist nunmehr komplett abgeschlossen.
- Durch den Ausschuss für Arbeitssicherheit wurde ein fehlender Fluchtweg aus dem Obergeschoss protokolliert. Es wird derzeit in Erfahrung gebracht, ob hier tatsächlich bauliche Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Eine entsprechende Anfrage beim Landkreis MSE (Brandschutzdienststelle) läuft.
- Seit der 5. KW 2024 ist die Eingangstür wieder geöffnet und der Ticket-Automat in Betrieb genommen. Termine für den Bürgerservice sollten möglichst online gebucht werden. Bürger mit Onlineterminen werden zum vereinbarten Zeitpunkt aufgerufen. Die Bürger, die das Amt ohne Termin aufsuchen müssen ein Ticket im Eingangsbereich ziehen und werden immer dann aufgerufen, wenn zwischen den Onlineterminen freie Zeitfenster entstehen (z. B. weil ein Vorgang schneller abgearbeitet werden konnte). Es kann jedoch für die Tickettermine zu längeren Wartezeiten kommen.
- Für das Projekt „Bürgerservice vor Ort“ werden die letzten technischen Voraussetzungen geschaffen, so dass hier wahrscheinlich im März 2024 Sprechzeiten des Bürgerservice in Wulkenzin stattfinden können.
- Personelle Situation allgemein
Die Grundsatzentscheidung des Ausschusses für Entwicklung, Wirtschaftsförderung, Soziales, und Personal des Amtsausschusses Neverin (Personalausschuss), freiwerdende Stellen zunächst intern auszuschreiben, wurde durch die Mitarbeitenden positiv reflektiert. Die dadurch entstehenden Entwicklungs- und auch Aufstiegsmöglichkeiten haben die Kollegen bisher rege genutzt.
Durch die interne Stellenausschreibung ziehen sich die tatsächlichen Umsetzungen etwas in die Länge, da hier naturgemäß auch an anderer Stelle Lücken entstehen.
Für die beiden Auszubildenden bestehen dadurch sehr gute Übernahmechancen in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis.
- Überörtliche Rechnungsprüfung
Zurzeit führt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die überörtliche Prüfung des Amtes Neverin gemäß §§ 4, 6 und 7 Kommunalprüfungsgesetz M-V durch. Durch die Verwaltung wurden alle nötigen Zuarbeiten zeitnah geliefert. Ab dem 26.02.2024 werden auch Kollegen des Landkreises vor Ort (also im Haus) prüfen.
Am Ende ist ein gemeinsamer Termin zur Auswertung mit allen Bürgermeistern geplant.
Fachbereich Bau und Ordnung
- Einführung eines digitalen- KI-basierten Streckenunterhaltssystem und Streckenkontrollsystem
Der Amtsausschuss hat auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2023 den Beschluss zur Anschaffung einer entsprechenden Software gefasst. Die Implementierung des Systems im Amt Neverin erfolgte sowohl mit der Software, als auch mit der Hardware am 24.01.2024. Folgende Gemeinden sind bereits straßenmäßig erfasst (Stand: 06.02.2024 – Zeitpunkt Verfassung Verwaltungsbericht): Staven, Brunn, Neverin, Neddemin. Die restlichen Gemeinden sollen bis zum 31.03.2024 erfasst und abgefahren werden. Anschließend erfolgt die Analyse der Straßenzustände (gemeindeeigenen Straßen). Ebenfalls erfolgte bereits die Erfassung und Kartierung der sich an den Gemeindestraßen befindlichen Verkehrszeichen. Ebenfalls ist die Kartierung und katastermäßige Erfassung aller Wege, Plätze, Rad- und Bürgersteige geplant, sowie die Erfassung aller Straßenbeleuchtungsanlagen und aller Spielplätze mit den einzelnen Spielgeräten.
- Geoinformationssystem (GIS)
Parallel zur Implementierung des Straßenunterhaltungssystems, erfolgte am 29.01.2024 die Kick-Off-Veranstaltung zur Einführung eines „neuen“ GIS-Systems. Die Kartierung und katastermäßige Erfassung sämtlicher Inventaranlagen der Gemeinden soll zukünftig über die kostenlose Open-Source-Anwendung kvwmap des Landkreises erfolgen. Ein erstes Sondierungsgespräch mit dem Landkreis (als Verwalter dieser Anwendung) hat bereits am 29.01.2024 stattgefunden. Folgende Inventarisierung soll über mehrere amtseigene Layerfunktionen implementiert werden: Baumkataster, Straßenkataster mit Widmung und Aufbau Straßenkörper, Verkehrszeichenkataster, Leitungskataster, Grundstücksbelastung, Baulastverzeichnis, Pachten/Mieten, Raumbezogene Pläne (Erschließungsplanung und Bauleitplanung), Kreisplanung, Führen eines eigenen Inventarkataster (Straßenbeleuchtung usw.), Dokumentenablage, Altlastenkataster, Spielplatz. Der erste Projektabschnitt ist für die Programmierung der Layerfunktion Straßenkataster geplant. Die vollständige Projektumsetzung ist bis zum 30.06.2025 geplant.
- Abrechnung Feuerwehreinsätze
mit aktualisierten Feuerwehgebührenkalkulationen und aktualisierten Satzungen:
Die Zuarbeit der Daten und Unterlagen ist an den externen Dienstleister bis zum 28.02.2024 für alle 10 Wehren abgeschlossen (9 Wehren wurden bereits übermittelt). Der Start der Abarbeitung der Feuerwehreinsätze ist somit ab 3. Quartal 2024 geplant.
- Windeignungsgebiete
Es wird noch einmal an die Teilfortschreibung des Regionales Raumentwicklungsprogramm (RREP) MSE, Programmsatz 6.5 (5) und die Durchführung der TöB-Beteiligung im Rahmen des Vorentwurfs erinnert (vgl. E-Mail an die Bürgermeister vom 05.01.2024). Die Beteiligung ist bis zum 15.03.2024 möglich. Ansprechpartner im Amt ist Herr Siegler.
Fachbereich Finanzen
- Haushaltsplanung 2024
Folgende Haushalte 2024 sind bereits beschlossen: Amtshaushalt sowie die der Gemeinden Neddemin, Neuenkirchen, Staven und Zirzow.
Aktuell befinden sich die Haushalte Brunn, Sponholz, Blankenhof und Wulkenzin in der Beschlussfassung. Die Erstellung der Haushaltspläne für die amtsangehörigen Gemeinden Beseritz, Neverin, Trollenhagen und Woggersin befinden sich in Bearbeitung.
Derzeit ist noch keine Aussage möglich, wie hoch der gemeindliche Anteil an der Kreisumlage sein wird. Für die Haushaltsplanung 2024 werden 45 Prozent geplant. Ob dieser Betrag ausreichend sein wird, kann noch nicht abgeschätzt werden, da der Kreishaushalt aller Voraussicht nach erst im März 2024 beschlossen wird und aktuell niemand etwas zur Entwicklung sagen kann bzw. möchte.
Am 07.03.2024 findet dazu eine gemeinsame Beratung mit dem Kreiskämmerer des LK MSE Herrn Chudy um 11:30 Uhr im Amt Neverin statt. Die Bürgermeister sind hierzu eingeladen.
- Thema DDR-Garagen in den Gemeinden
Diesbezüglich fand eine Beratung mit einem Rechtsanwalt statt. In dieser Beratung erläuterte er den Sachstand zum Umgang mit Verträgen, die für den Zeitraum vor dem 03.10.1990 geschlossen wurden.
Folgende Information des Rechtsanwalts möchte ich Ihnen weiterleiten:
Nach DDR-Recht (§ 296 ZGB) konnten Garagen, die auf fremden Grund und Boden errichtet waren, an Dritte verkauft werden. Voraussetzung hierfür war ein Nutzungsvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Eigentümer der Garage. Der Eigentümer des Grundstückes und der Eigentümer der Garage konnten danach unterschiedliche Personen sein. Nach dem bürgerlichen Recht der Bundesrepublik ist eine solche Trennung grundsätzlich nicht möglich. Das Eigentum an dem Grundstück erstreckt sich grundsätzlich auch auf die mit dem Grund und Boden dauerhaft und fest verbundenen Sachen (§ 94 BGB). Aus Anlass der Wiedervereinigung wurden Sonderregelungen geschaffen, um die Nutzungsverhältnisse nach DDR-Recht zu erhalten und innerhalb von Übergangsfristen an das Recht der Bundesrepublik anzupassen. Die DDR-Nutzungsverträge galten zunächst fort. Eine Übertragung der „DDR-Garage“ war bei Fortbestehen des DDR-Nutzungsvertrages weiter unabhängig vom Grundstückseigentum möglich. Die letzten Ausnahmeregelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchuldRAnpG) sind zum 31.12.2022 ausgelaufen. Seit dem 01.01.2023 ist bei noch bestehenden DDR-Nutzungsverträgen eine Übertragung der Garage unabhängig vom Grundstückseigentum nicht mehr möglich. Auf Nutzungsverträge, die nach dem 03.10.1990 abgeschlossen wurden, fand das SchuldRAnpG auch bisher keine Anwendung. Hier galten von vornherein die Regelungen des BGB. Das heißt, ein wirksamer Weiterverkauf der Garagen war und ist ohne Eigentum an Grund und Boden nicht möglich.
Laut unserem Bestand an Nutzungsverträgen gibt es nur noch Nutzungsverträge, die nach dem 03.10.1990 geschlossen wurden, so dass nach dem alten DDR-Recht kein Rechtsanspruch mehr besteht. Aktuell bestätigen die Gemeinden, dass sich die Garagen, die sich auf Grund und Boden der Gemeinden befinden, nur von einem auf den anderen Nutzer wechseln.
- Beendigung der Optionsfrist zum 31.12.2024
Ab dem 01.01.2025 gilt auch für die Gemeinden eine Umsatzsteuerpflicht für bestimmte Leistungen, die in der Gemeinde angeboten werden. Unter anderem auch die Vermietung von Stellplätzen, wenn sie keine wirtschaftliche Einheit zu Mietern kommunaler Wohnungen bilden.
Diesbezüglich werden alle bestehenden Nutzungsverträge zum Ende des Jahres gekündigt und die Mieter erhalten neue Mietverträge, die entweder mit oder ohne Umsatzsteuer ausgewiesen sind.
Die aktuellen Pachtverträge haben je nach Gemeinde eine Jahrespacht von 30,68 € bzw. 50 €. Bitte befassen Sie sich in den Gemeinden, wie hoch die zukünftigen Beträge für eine monatliche Miete der Garage sein soll. Bevor die neuen Nutzungsverträge, die dann ab dem 01.01.2025 gelten, versendet werden können, benötigen wir einen Mietpreis, der durch die Gemeindevertretung festgelegt werden muss. Beschlussvorlagen werden hierzu anfertigt. Die Nutzungsverträge, die dann ab dem 01.01.2025 verwendet werden, sind ebenfalls durch den Rechtsanwalt überprüft und zur weiteren Nutzung freigegeben worden.
Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschlussverfolgung Allris
Der Zeitplan für die Prozessbeschreibung der Beschlussverfolgung in unserem Haus konnte nicht eingehalten werden. Die Beschlussverfolgung wird daher erst ab dem 19.02.2024 in unserem Haus zur Verfügung stehen.
Als Gremienvertreter gelangen Sie zukünftig am einfachsten im Ratsinformationssystem (Weltkugel in der App) über den Reiter TOP -> Beschluss bzw. über die Auswahl der Sitzung und dem Öffnen der Realisierungen zur Beschlussverfolgung.
- Kommunalwahlen 2024
Wahlvorschläge für die Kommunalwahl sind spätestens am 75. Tag vor der Wahl bis 16 Uhr schriftlich bei der für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleitung einzureichen (§ 62 Abs. 4 LKWG M-V). Dies ist somit Dienstag, der 26.03.2024 um 16:00 Uhr (ACHTUNG: Der Termin liegt in den Osterferien!).
Erste Informationen zu den Themen wie Wahlvorschlagsverfahren, Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, Wahlwerbung, Wahlteilnahme, usw. erhalten Sie über die Webseite des Landeswahlleiters: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Kommunalwahlen/2024/
Wahlvorschläge:
Bis 09.02.2024 sind insgesamt 15 Wahlvorschläge (Bürgermeister und Gemeindevertreter) eingegangen. Vor dem Hintergrund der in jedem Fall Wahlvorschlag auszufüllenden Wählbarkeitsbescheinigung durch die Meldebehörde und bei Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterkandidatur zusätzlich ein einfaches Führungszeugnis (Ausstellung nimmt aktuell ca. 2 Wochen in Anspruch) und um etwaige Mängel in den Wahlvorschlägen rechtzeitig beheben zu können, wird um möglichst rechtzeitige Einreichung der Wahlvorschläge gebeten. Nach Ablauf des 26.03.2024 können Mängel an gültigen Wahlvorschlägen nur noch bis 28.03.2024 behoben werden. Ein gültiger Wahlvorschlag liegt nur vor, wenn er die nach § 16 Abs. 7 LKWG M-V (Vertretungsberechtigte Partei bzw. Wählergruppe) erforderlichen Unterschriften enthält, der Wahlvorschlagsträger eindeutig bezeichnet ist, die Ausfertigung der Niederschrift und die Zustimmungserklärung die erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen nach § 16 LKWG M-V enthalten. Verspätet eingegangene Wahlvorschläge werden durch die Gemeindewahlleitung zurückgewiesen.
Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist auf unserer Webseite unter Bereich Europa- und Kommunalwahlen 2024 zu finden. Zusätzlich werden wir weiterhin regelmäßig auf unseren Social-Media-Kanälen zur Einreichung von Wahlvorschlägen werben. Im Amtsblatt wird ein entsprechender Artikel in der Februarausgabe erfolgen.
Wahlhelfer:
Von den ca. 160 benötigten Wahlhelfern und Wahlhelferinnen haben sich bis 09.02.2024 25 freiwillig zur Unterstützung in den Wahllokalen bereiterklärt.
Die Beschlussvorschläge über die Zahlungen der Aufwandsentschädigungen an die Wahlhelfer ist für alle kommunalen Vertretungen vorbereitet und kann somit auf einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Wahlhelfergewinnung wird darum gebeten, die vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen je Funktion nicht zu unterschreiten.
Derzeit rufen wir auf unserer Webseite im Bereich Europa- und Kommunalwahl und auf unseren Social-Media-Kanälen dazu auf, sich als Wahlhelfer zu registrieren. Auf unseren Social-Media-Kanälen werden wir weiterhin stetig zur Registrierung aufrufen, außerdem werden wir in den Ausgaben 02/2024 und 03/2024 unseres Amtsblattes um freiwillige Wahlhelfer werben, sodass planmäßig im April 2024 mit der Berufung der Wahlvorstände begonnen werden kann.
- Änderung Gremienbetreuer
Durch die inzwischen erfolgte Stellenbesetzung im Fachbereich Zentrale Dienste konnte der Sitzungsdienst wieder zentralisiert werden. Die kommunalen Gremien werden durch folgende Kolleginnen betreut (Sitzungsvor- und -nachbereitung):
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Gemeinde |
Gremienbetreuer |
Bemerkungen |
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Beseritz |
Frau Wiedemann |
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Brunn |
Frau Wiedemann |
inkl. Ausschusssitzungen* |
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Blankenhof |
Frau Greeck |
inkl. Ausschusssitzungen* |
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Neddemin |
Frau Greeck |
inkl. Ausschusssitzungen* |
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Neuenkirchen |
Frau Wiedemann |
inkl. Ausschusssitzungen* |
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Neverin |
Frau Wiedemann |
inkl. Ausschusssitzungen* |
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Sponholz |
Frau Wiedemann |
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Staven |
Frau Schulz |
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Trollenhagen |
Frau Kosin |
inkl. Ausschusssitzungen* |
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Woggersin |
Frau Greeck |
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Wulkenzin |
Frau Greeck |
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Zirzow |
Frau Greeck |
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* die Betreuung der kommunalen Ausschüsse umfasst nicht das Protokollieren der Sitzungen
- OrtsApp
Die Verträge zum Start mit der Ortsapp wurden zwischenzeitlich unterschrieben.
Entsprechend dem Feedback der Bürgermeister bzw. Gemeindevertretungen wird vorerst in den Gemeinden Neverin, Neuenkirchen und Staven mit der Einführung begonnen. Sobald der Schulungstermin für die Administratoren bzw. Redakteure bekannt ist, werde ich diesen umgehend an die Bürgermeister bzw. die mir bereits bekannten Redakteure weiterleiten.
Sofern weitere Gemeinden Interesse an der Einführung haben, bitte ich um entsprechende Rückmeldung für die Berücksichtigung.
