Vorlage - VO-50-BO-24-409
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Sandra Meßmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Neverin
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Entscheidung
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22.02.2024
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Sachverhalt
Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren wurden mit Veröffentlichung der neuen Verordnung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) am 11.12.2023 und Inkrafttreten am 01.01.2024 wie folgt angehoben:
- Amtswehrführer von 220,00 € auf höchstens 400,00 €
- stellv. Amtswehrführer von 110,00 € auf höchstens 200,00 €
- Amtsjugendwart von 75,00 € auf höchstens 250,00 €
- stellv. Amtsjugendwart von 50,00 € auf höchstens 125,00 €
Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der nach § 4 FwEntschVO M-V für diese Funktionsträger festgesetzten Aufwandsentschädigung betragen darf.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Amtsverwaltung beschließt für das Haushaltsjahr 2024 in ihrer heutigen Sitzung, dass die bisherigen Beträge lt. vorherigen Beschluss gezahlt werden.
(Bitte Zutreffendes ankreuzen und ggf. fehlende Beträge und Datum ergänzen)
die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
ab 01.01.2024 auf folgende Beträge angehoben wird
bisherige Beträge
- Amtswehrführer ________ €/ Monat 220,00 € / Monat
- Stellv. Amtswehrführer ________ €/ Monat. 110,00 € / Monat
- Amtsjugendwart ________ €/ Monat. 75,00 € / Monat
- stellv. Amtsjugendwart ________ €/ Monat 50,00 € / Monat
die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht angehoben wird.
Finanz. Auswirkung
Die Refinanzierung der Aufwendungen für den Amtswehrführer und dessen Stellvertreter erfolgt über die Konnexitätszuweisungen aus dem FAG M-V. Weitere Aufwendungen für den Amtsjugendwart und dessen Stellvertreter werden über die Amtsumlage finanziert. Die Erhöhungen sind nicht Bestandteil der Haushaltsplanung 2024 und müssen über die Liquidität finanziert werden, wenn eine Anpassung der Entschädigungszahlungen erfolgen soll.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein |
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X |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
5.500,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12201.5019000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
6.240,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,5 kB
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