Vorlage - VO-50-BO-24-409

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren wurden mit Veröffentlichung der neuen Verordnung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) am 11.12.2023 und Inkrafttreten am 01.01.2024 wie folgt angehoben:

 

-          Amtswehrführer                 von 220,00 €         auf     höchstens   400,00 €

-          stellv. Amtswehrführer      von 110,00 €         auf     höchstens   200,00 €

-      Amtsjugendwart                  von 75,00 €           auf     höchstens   250,00 €

-      stellv. Amtsjugendwart       von 50,00 €           auf     höchstens   125,00 €

 

Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der nach § 4 FwEntschVO M-V für diese Funktionsträger festgesetzten Aufwandsentschädigung betragen darf.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Amtsverwaltung beschließt für das Haushaltsjahr 2024 in ihrer heutigen Sitzung, dass die bisherigen Beträge lt. vorherigen Beschluss gezahlt werden.

  

(Bitte Zutreffendes ankreuzen und ggf. fehlende Beträge und Datum ergänzen)

 

              die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr

ab 01.01.2024 auf folgende Beträge angehoben wird

 

                                                                                                        bisherige Beträge

-          Amtswehrführer                    ________ €/ Monat            220,00 € / Monat

-          Stellv. Amtswehrführer         ________ €/ Monat.          110,00 € / Monat

-          Amtsjugendwart                     ________ €/ Monat.           75,00 € / Monat

-          stellv. Amtsjugendwart         ________ €/ Monat            50,00 € / Monat

 

         die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht angehoben wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Refinanzierung der Aufwendungen für den Amtswehrführer und dessen Stellvertreter erfolgt über die Konnexitätszuweisungen aus dem FAG M-V. Weitere Aufwendungen für den Amtsjugendwart und dessen Stellvertreter werden über die Amtsumlage finanziert. Die Erhöhungen sind nicht Bestandteil der Haushaltsplanung 2024 und müssen über die Liquidität finanziert werden, wenn eine Anpassung der Entschädigungszahlungen erfolgen soll.

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein 

X

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

5.500,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

12201.5019000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

6.240,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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