Information - VO-40-BO-24-448

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zum Ende des Jahres 2022 wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschlossen die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde zu ändern. Die Straßenbeleuchtung wird seither in der Zeit von 22:00 – 05:30 Uhr abgeschaltet.

Durch diese Abschaltung konnte der Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung in Gemeindebesitz nahezu halbiert werden, wie der Anlage zu entnehmen ist.

Die Einsparung aus monetärer Sicht beträgt ca. 4.500€.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Anlagen

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