Vorlage - VO-36-Fi-23-494

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Firma Niemann Garten- und Forsttechnik GmbH & Co. KG hat am 16.11.2023 einen Betrag i.H.v. 500,00 € als Spende zur Förderung kultureller Veranstalltungen der Gemeinde Sponholz überwiesen. Gemaß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Sponholz entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Spende ab 100,00 €.

Gem. § 52 Abgabenordnung Abs. 2 Nr. stellt die Spende einen gemeinnützien Zweck dar.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gem. § 44 Abs. 4 KV M-V die Annahme einer Geldspende von

Firma

Niemann Garten- & Forsttechnik GmbH & Co.KG
Grüner Gang 12
17087 Altentreptow

 

in Höhe von 500,00 € zur Forderung kultureller Veranstaltungen der Gemeinde Sponholz.

 

Genauere Verwendung der Spende: ___________________________________________

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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