Vorlage - VO-34-BO-21-446-1
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzung zum Grundsatzbeschluss - Ersatzbeschaffung LF 10 mit Zusatzbeladung für die freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld vom 23.02.2021 (VO-34-BO-21-446)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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04.12.2023
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Sachverhalt
Mit Beschluss VO-34-BO-21-446 vom 23.02.2023 stimmte die Gemeinde einer Ersatzbeschaffung eines LF 10 mit Zusatzbeladung (dreiteiliger Schiebleiter) unter Einsatz von Fördermittel zu.
Für die Beschaffung wurden folgende Förderanträge gestellt:
- Antrag Förderung Sonderbedarfszuweisung nach § 25 Finanzausgleichsgesetz (FAG) und kreisliche Mittel aus der Brandschutzsteuer (Drittelförderung)
- Antrag auf kreisliche Mittel aus der Brandschutzsteuer (50/50, ohne Sonderbedarfs-zuweisung)
Der Antrag auf Sonderbedarfszuweisung wurde für das Jahr 2023 abgelehnt und erneut ins Auswahlverfahren 2024 aufgenommen. Eine Entscheidung steht noch aus. Aufgrund der RUBIKON-Einstufung der Gemeinde und der hoch angesetzten Bewertungskriterien des Landes, ist davon auszugehen, dass auch in 2024 eine Förderung versagt wird.
Eine kreisliche Förderung wird aufgrund der in diesem Jahr gestarteten Landesbeschaffung für den Fahrzeugtyp LF10 nur dann bereitgestellt, wenn eine verbindliche Teilnahme an der Landesbeschaffung LF 10 gegenüber dem Land erklärt wird. Auf kreislicher Ebene würde der Gemeinde dann eine maximale Förderung in Höhe von 160.000 € bereitgestellt werden.
Da ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht besteht, sollte die Gemeinde von einer höheren Eigenbeteiligung ausgehen. Die Höhe der Eigenanteile sind in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellt.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Ersatzbeschaffung des Einsatzfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld – Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit Zusatzbeladung – wie folgt durchzuführen:
[…] die Ersatzbeschaffung erfolgt im Rahmen der Landesbeschaffung LF10. Die erforderliche Abnahmeerklärung wird nach Beschlussfassung und Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel beim Land eingereicht. Die erforderliche Zusatzbeladung (dreiteilige Schiebleiter) wird die Gemeinde eigenständig beschaffen. Die Förderbedingungen sind dabei zu beachten. Die Gesamtkosten belaufen sich hier auf ca. 468.400 €. Die Eigenmittel betragen vorausgesetzt der Bereiststellung der beantragten Fördermittel 154.800 €.
Oder
[…] die Gemeinde wird unter Verzicht der kreislichen Fördermittel die Ersatzbeschaffung LF 10 mit Zusatzbeladung eigenständig vornehmen. Die Gemeinde wird die entsprechenden Eigenmittel aufbringen.Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 631.200 €. Die Eigenmittel betragen vorausgesetzt der Bereistellung der beantragten Fördermittel 420.800 €.
Finanz. Auswirkung
Die Haushaltsplanung 2023 sah einen Haushaltsansatz i.H.v. 500.000 € vor, vorausgesetzt es wird eine Förderung von 330.600 € zugesagt, beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 169.400 €. Sollte die Gemeinde an der Landesbeschaffung teilnehmen, kann der geplante Eigenanteil ausreichen. Sollte die Gemeinde eine Ersatzbeschaffung eigenständig vornehmen, muss der benötigte Eigenanteil in die Haushaltsplanung 2024 Berücksichtigung finden und dann u.U. über einen Investitionskredit finanziert und genehmigt werden.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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X |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
500.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12600.0714000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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