Vorlage - VO-34-ZD-23-622
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur finanziellen Unterstützung des SV Fr. - L. Jahn Neuenkirchen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabel Kosin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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04.12.2023
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Sachverhalt
Zwischen Herr Wiskow und Herrn Miraß (Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg) fand ein Gesprächstermin statt.
Gemäß dem Anschreiben des Landesförderinstituts (s. Anlage) an den SV Fr. – L. Jahn Neuenkirchen kommt eine Förderung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg grundsätzlich in Betracht.
Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt den SV Fr. - L. Jahn Neuenkirchen e.V., hinsichtlich der Erneuerung der Zaunanlage zur Kreisstraße hin, finanziell zu unterstützen.
Im Jahr 2024 erhält der SV Fr. – L. Jahn Neuenkirchen für die zweckgebundene Fördermaßnahme (Erneuerung der Zaunanlage) eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.000,00 €.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Neuenkirchen beschließ den SV Fr. - L. Jahn Neuenkirchen e.V., hinsichtlich der Erneuerung der Zaunanlage zur Kreisstraße hin, finanziell zu unterstützen.
Im Jahr 2024 erhält der SV Fr. – L. Jahn Neuenkirchen für die zweckgebundene Fördermaßnahme (Erneuerung der Zaunanlage) eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.000,00 € bargeldlos.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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X |
Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
1.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
28102.5419100 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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961,6 kB
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